Alexander Salomon
Alexander Salomon
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Eike Z. •

Frage an Alexander Salomon von Eike Z. bezüglich Politisches Leben, Parteien

Sehr geehrter Herr Salomon,

auf Ihrer Website werben Sie mit dem Slogan "Für Ökologie, Gerechtigkeit und Demokratie", was ich sehr begrüßenswert finde. Ich habe nun eine Frage an Sie, die die beiden letztgenannten Themen betrifft.

Wie Sie sicher wissen, findet am 14.03.2021 die nächste Landtagswahl statt. Momentan sind alle Parteien dabei, ihre Kandidatinnen und Kandidaten aufzustellen. Im Gegensatz zu Ihrer Partei müssen aber die nicht im Landtag vertretene Parteien zusätzlich zur Zulassung noch pro Wahlkreis (!!!) mindestens 150 Unterstützungsunterschriften sammeln. Da es im Land keine Landesliste gibt, müssen also in diesem Fall für einen landesweiten Wahlantritt mit Reserveunterschriften rund 12.000 Unterschriften gesammelt werden. Das ist in der heutigen Zeit mit Abstandsregeln, Kontaktbeschränkungen und Mundschutz fast unmöglich. Wenn dies nur 5 Parteien versuchen, sind 60.000 Unterschriften erforderlich. Dafür müssen mindestens 5-mal so viele Personen angesprochen werden. Es werden also für die genannten fünf Parteien rund 300.000 Sozialkontakte kreiert, nur um dieses Quorum zu erfüllen. Das ist riskant und eine erhebliche Hürde für kleinere Parteien.
Hinzu kommt, dass die benötigten Unterschriften in einer verkürzten Zeit gesammelt werden müssen. Durch Corona und damit einhergehende Versammlungsverbote ging schließlich bereits über ein Drittel der Vorbereitungszeit zur Landtagswahl verloren. Dies erschwert den Zugang zur Landtagswahl für kleinere Parteien zusätzlich zu den bereits beschriebenen Problemen.

Nun wurde von mehreren Parteien beschlossen, eine Klage zur Änderung des Landeswahlrechts einzureichen. Ich möchte Sie als meinen Abgeordneten bitten, bereits vor Klageeinreichung auf eine Änderung dieses Gesetzes hinzuwirken und sich dafür einzusetzen. Bitte fordern Sie zusammen mit Ihrer Fraktion eine Herabsetzung der notwendigen Unterstützungsunterschriften pro Wahlkreis auf 50 Unterschriften. Dann sind dies landesweit immer noch 3.500 Unterschriften. (während ein landesweiter Antritt in anderen Bundesländern maximal 2.000 Unterschriften erfordert).

Ich bitte Sie, sich für mehr Demokratie und Gerechtigkeit zwischen den politischen Mitbewerben im Landeswahlrecht einzusetzen und sich für das Absenken der Zulassungshürden für die Landtagswahl in Baden-Württemberg stark zu machen.

Vielen Dank, dass Sie meine Nachricht gelesen haben. Über eine Rückmeldung würde ich mich sehr freuen.

Mit freundlichen Grüßen

Alexander Salomon
Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Zimpelmann,

haben Sie recht herzlichen Dank für ihre Anfrage zur Vorbereitung der Landtagswahl 2021 in Baden-Württemberg, insbesondere für den Hinweis zum Quorum für Wahlvorschläge.

Wir unterstützen Ihr Anliegen einer kurzfristigen Änderung des Landtagswahlgesetzes ausdrücklich. Auch wir sind der Meinung, dass das Unterschriftserfordernis in Baden-Württemberg – unter Bedingungen einer Pandemie – zu hoch und nicht sachdienlich ist.

Wir werden noch in diesem Monat hierzu in Verhandlungen mit den Fraktionen CDU, SPD und FDP treten. Das Ziel muss eine Änderung des Wahlgesetzes sein - rechtzeitig vor dem Stichtag im Januar 2021. Konkret bedeutet dies eine Änderung des § 24 Landeswahlgesetz mit der Maßgabe, dass für diese Wahl ausnahmsweise nur noch 50 Unterschriften notwendig sind und statt handschriftlich auch in Textform unterschrieben werden kann.

Sollten Sie noch weitere Fragen oder Anregungen haben, können Sie sich jederzeit wieder an mich wenden.

Mit freundlichen Grüßen

Alexander Salomon
 

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