Frage an Alexander Salomon von Norbert S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Guten Tag, Herr Salomon!
Sie vertreten mich im Landtag und damit indirekt auch im Bundesrat. Können Sie mir erklären, welche Möglichkeiten ich habe, gegen den Beschluss des Bundesrates http://www.bmelv.de/SharedDocs/Downloads/Verbraucherschutz/Tabakrichtlinie/Bundesrat/StellungnahmeBundesrat.pdf vorzugehen?
Ich bin seit ca. 1,5 Jahren Dampfer (Nutzer der sogenannten E-Zigarette) und diese Stellungnahme empfiehlt sogar noch eine Verschärfung das Defacto-Verbots durch maßlose Überregulierung. Wenn das so durchgeht, werde ich sicher gezwungen sein, dieses Genussmittel durch die deutlich schädlichere, geschmacklich weit unterlegene Tabakzigarette zu ersetzen. Ich will auch keinen Raucherhusten mehr. Davon habe ich nach 35 Jahren Rauchen genug.
Hier ist der Bundesrat offenbar kritiklos der Propaganda des einstmals renomierten DKFZ gefolgt. Aber es kamen weder Vertreter des E-Zigarettenhandels ( http://www.e-rauchen-forum.de/thread-65996-post-1380548.html#pid1380548 ) noch richtige Wissenschaftler zu Wort: http://www.bmelv.de/SharedDocs/Standardartikel/Verbraucherschutz/Gesundheitsmarkt/NichtRauchen/EUTabakproduktrichtlinie.html
Kennen Sie schon http://www.rursus.de/docs/Fakten_zur_eZigarette_1.0.pdf ?
Dank der ausführlichen Quellenangaben können Sie die Aussagen leicht überprüfen und mit der Propaganda des DKFZ (wie hier: http://www.aerzteblatt.de/archiv/131919/Die-elektrische-Zigarette-Ein-nebuloeses-Produkt ) vergleichen.
Sind Sie nicht auch der Meinung, dass die Stellungnahme (besonders ab Punkt 25) völlig willkürlich ist und jeglicher wissenschaftlicher Grundlage entbeehrt?
Ich kämpfe bereits gegen die Brüssler Windmühlen. Was kann ich hier tun?
Sehr geehrter Herr Schmidt,
herzlichen Dank für Ihre Fragen und die weiterführenden Links.
Bei diesem Bundesratsbeschluss handelt es sich um eine Zustimmung zu einem Richtlinienvorschlag des Europäischen Parlaments bzw. des Europäischen Rates. Über das Abstimmungsverhalten im Bundesrat entscheidet das jeweils federführende Ministerium eines Bundeslandes, in diesem Fall dürfte das Ministerium für Arbeit und Sozialordnung das Stimmverhalten des Landes Baden-Württemberg vorgegeben haben. Ich habe ihre Bedenken zu diesem Bundesratsbeschluss an meine Kolleginnen und Kollegen im Arbeitskreis Soziales innerhalb der Fraktion GRÜNE weitergegeben. Gerne können Sie sich für vertiefende Fragen direkt an den Bürgerreferenten des Ministeriums, Herrn Joachim Schäfer, unter der Adresse buergerreferent@sm.bwl.de wenden.
Darüber hinaus möchte ich nicht weiter auf die Stellungnahme des DKFZ eingehen. Selbstverständlich müssen die gesundheitlichen Auswirkungen der E-Zigarette hinreichend untersucht werden. Allerdings ist es inzwischen Konsens, dass der Gebrauch der E-Zigaretten mit weniger gesundheitlichen Risiken verbunden ist als der von Tabakzigaretten. Die politischen Konsequenzen daraus sind klar: Ein faktisches Verbot der E-Zigaretten wäre gesundheitspolitisch unverantwortlich gegenüber denen, die von der Tabakzigarette umsteigen wollen. Für die Behauptung, E-Zigaretten würden einen Einstieg in den Tabakgebrauch befördern, gibt es nach meinem Kenntnisstand keine Belege. Auch das DKFZ hat in seiner neueren Untersuchung keine Erkenntnisse hierzu geliefert.
Wir haben als Grüne Partei hierzu jedenfalls eine klare Haltung im Wahlprogramm für die Bundestagswahl beschlossen: Die E-Zigarette muss als weniger gesundheitsschädigende Alternative zur Tabakzigarette erhalten bleiben. Eine Unterstellung unter das Arzneimittelgesetz und ein damit verbundenes faktisches Verbot lehnen wir daher ab. In einem Antrag im Bundestag fordern wir die Bundesregierung auf, sich auf europäischer Ebene für eine diesbezügliche Änderung des Richtlinienentwurfs der EU einzusetzen, vgl. http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/132/1713244.pdf
Vertiefende Einsichten können Sie auch bei meinem GRÜNEN Kollegen im Bundestag, Herrn Harald Terpe, unseren drogen- und suchtpolitischen Sprecher und ehemaligen Oberarzt am Uni-Klinikum Rostock abrufen, vgl. http://www.harald-terpe.de/meine-themen/drogen-sucht/ansicht/detail/tabakpraevention-verbessern-e-zigaretten-nicht-verbieten.html
Ich hoffe, dass ich ihre Fragen beantworten konnte. Selbstverständlich stehe ich für weitere Fragen oder Anregungen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Alexander Salomon