Alexander Salomon
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Frage von Till R. •

Frage an Alexander Salomon von Till R. bezüglich Wissenschaft, Forschung und Technologie

Hallo Herr Salomon,

wie ich letzten Freitag der Presse (BNN) entnehmen konnte plant ihre Parteifreundin Theresia Bauer im neuen KIT Gesetz einen Aufsichtsrat ohne Belegschaftsvertreter zu installieren, wo selbst viele Unternehmen eine paritätische Besetzung haben.

Für mich ist diese Entscheidung, die Entscheidungsfindung und die Kommunikation dieser Entscheidung über die Presse (Thema Transparenz) überhaupt nicht nachvollziehbar. Ich bin dabei nicht unkritisch unserem Personalrat gegenüber und sehe es auch als eine Herausforderung an, dass KIT gleichzeitig als Uni und als unabhängiges "Forschungsunternehmen" zu betreiben. Aber das höchste Kontrollorgan sollte doch nach allgemeinen Standards besetzt werden - gerade bei einem Unternehmen mit über 8000 Angestellten.

Als Mitglied des entsprechenden Ausschusses und als Karlsruher Politiker werden sie sicherlich mehr Hintergründe über diese Entscheidung haben. Wie passt das zum Koalitionsvertrag (Thema Hochschulbeiräte, Augenhöhe). Wie ist Ihre Meinung dazu. Wie werden sie im Zweifelsfalle zu dem Gesetz abstimmen, falls es sich abzeichnet, dass es zu der vorgeschlagenen Besetzung kommt.

Mit freundlichen Grüßen

Till Riedel

Alexander Salomon
Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Riedel,

vielen Dank für Ihre Anfrage zum Thema Aufsichtsrat des Karlsruher Institut für Technologie (KIT).

Der Ausgangspunkt ihrer Argumentation bezieht sich auf die Regelung im Mitbestimmungsgesetz bezüglich der Vertretung im Aufsichtsrat. Das KIT mit einem allgemeinen Unternehmen zu vergleichen, ist aus vielerlei Sicht sehr schwierig bis unmöglich. Das KIT unterliegt in diesem Bereich der Systematik und Regelung durch das Landeshochschulgesetz. Das dürfte aber wohl auch ihnen bekannt sein.

Nichtsdestotrotz muss aus meiner Sicht eine angemessene Repräsentation und Einfluss der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gewährleistet sein. In Übereinstimmung mit dem Personalrat des KIT wurde eine Regelung gefunden, dass der Personalrat eine Person des öffentlichen Lebens für die Findungskommission vorschlagen kann.

Dies ist sicherlich ein erster Schritt in die richtige Richtung aber noch nicht das Ende der angestrebten Demokratisierung und Beteiligung in unseren Hochschulen. Mit der beabsichtigten Novelle des Landeshochschulgesetz ist es meine Absicht, dass wir noch mehr Mitbestimmung und Beteiligung für alle Akteure in der Hochschule möglich machen.
Abschließend darf ich ihnen versichern, dass ich im stetigen Austausch mit dem Personalrat stehe und eine Einschränkung der Rechte des Personals nicht unterstützen würde.

Für weitere Rückfragen oder Anregungen stehe ich Ihnen selbstverständlich zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Alexander Salomon

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