
(...) Zunächst darf ich darauf hinweisen, daß diese Problematik ein typisches Beispiel für unsere gesetzliche Überregulierung darstellt. Diese Verschärfung des Fahrerlaubnisrechts war nicht notwendig - mir sind jedenfalls keine Mißbrauchsfälle oder schweren Unfälle bekannt, die eine solche Gesetzesänderung erforderlich gemacht hätte. (...)