Frage an Alexander Muthmann von Martin R. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Muthmann,
In Bayern gibt es, anders als in anderen Bundesländern, bisher kein Informationsfreiheitsgesetz (kurz IFG).
Werden Sie sich dafür einsetzen, dass auch hier in Bayern solch ein Gesetz eingeführt wird?
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Sehr geehrter Herr R.,
vielen Dank für Ihr Interesse und Ihre Nachfrage. In der Tat verfügt Bayern über kein explizites Informationsfreiheitsgesetz. Es ist dabei aber zu berücksichtigen, dass in Bayern grundsätzlich ebenfalls ein Auskunftsrecht der Bürger gegenüber allen öffentlichen Stellen (einschließlich Gemeinden) besteht, welches in Art. 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG) geregelt ist. In zahlreichen Aspekten entsprechen diese Regelungen Vorschriften anderer Informationsfreiheitsgesetze. Inwiefern an einzelnen Vorschriften des Art. 39 BayDSG Nachbesserungsbedarf besteht, ist derzeit Inhalt der Debatten in der FDP-Landtagsfraktion.
Ich bedanke mich ausdrücklich für Ihre Nachfrage und Ihr Interesse und verbleibe mit freundlichen Grüßen
Alexander Muthmann