Frage an Alexander Muthmann von Gerhard W. bezüglich Verbraucherschutz
Mich würde interessieren, wie die Abstimmung über die Hilfe für die Flutopfer ausgegangen ist. Die gesetzliche Regelung für die Versicherungen zum Schutz vor Leistungen bei Elementarschädern sind gültig, aber diese Gesetze sind vom Inhalt und dem Ergebnis her verfassungswidrig, sie dienen eben nicht dem Schutz der Bürger.
Grüße nach Freyung.
G. Wilhelm
Sehr geehrter Herr Wilhelm,
herzlichen Dank für Ihre Frage. Wir haben im Landtag anlässlich der doch vielen Naturereignisse – die zum Teil auch zu Katastrophen führten und erhebliche Schäden verursachten -, eine ganze Reihe von Beratungen und Beschlussfassungen durchgeführt. Die Bayerische Staatsregierung, insbesondere das zuständige Finanz- und Heimatministerium haben im letzten Jahr noch einmal ihre Verfahrensgrundlagen erläutert und dafür auch Zustimmung vom Haushaltsausschuss erfahren. Nach diesen Verfahrensgrundlagen wird jetzt in allen Fällen verfahren, zuletzt anlässlich der katastrophalen Niederschlagsereignisse im Landkreis Aschaffenburg. Ich halte diese Verfahrensweisen des Freistaates für angemessen und großzügig.
Die Staatsregierung hat im Übrigen aber auch angekündigt, ab 2019 keinerlei staatlichen Notstandbeihilfen mehr für solche Schäden zu erstatten, die versicherbar sind. Ich halte diese Haltung, dass man sich auch im Hinblick auf die zunehmende Anzahl von Unwetterereignissen nicht auf staatliche Entschädigungszahlungen verlassen darf, sondern selbst durch entsprechende Versicherungen Vorsorge treiben muss, grundsätzlich für richtig.
Ich hoffe, dass ich mit diesen Ausführungen Ihre Frage beantworten konnte.
Mit freundlichen Grüßen
Alexander Muthmann