Frage an Alexander Muthmann von Josef E. bezüglich Jugend
Sehr geehrter Herr Muthmann, sehr geehrtes Mitglied des Bayerischen Landtages!
Sicher ist Ihnen nachfolgender Auszug bekannt:
Bayerische Verfassung
Auszug: Art. 131 BV
(1) ...
(2) ...
(3) ...
(4) Die Mädchen und Buben sind außerdem in der Säuglingspflege, Kindererziehung und Hauswirtschaft besonders zu unterweisen.
Ich möchte Sie jetzt fragen:
Was haben Sie bisher dafür getan, dass dies auch geschieht?
Ich bitte Sie, mir Ihre bisherigen Bemühungen zur Durchsetzung der Bayerischen Verfassung mitzuteilen.
Welche Schritte unternehmen Sie, damit diesem Verfassungsartikel gebührend Rechnung getragen wird?
Ich freue mich auf Ihre baldige Antwort!
Josef Ehrl
Sehr geehrter Herr Erl,
eine ganz zentrale Aufgabe in der Bildungspolitik ist es über alle Schularten hinweg, die jungen Menschen in ihren jeweiligen Begabungen besonders zu fördern und daneben allen Schülerinnen und Schülern Fähigkeiten mit auf den Weg zu geben und sie für die späteren Anforderungen in der Gesellschaft und in Ausbildung und Beruf zu befähigen. Ganz entscheidend ist dafür, wie viel Zeit die Lehrer und Lehrerinnen haben, um sich jedem Schüler individuell zu widmen. Aus diesem Grunde haben wir seitens der FREIEN WÄHLER Landtagsfraktion Jahr für Jahr mehr Finanzmittel für den Bildungssektor gefordert, um eine ausreichende Anzahl an Lehrkräften für entsprechend kleine Klassen zur Verfügung zu haben. Auf diese Art und Weise ist auch zu gewährleisten, dass die von Ihnen besonders angesprochenen Fragen der Säuglingspflege, Kindererziehung und der Hauswirtschaft in ausreichendem Maße unterrichtet werden. Ich bin mit Ihnen der Meinung, dass es gerade auch mit Blick auf eine kindgerechte Gesellschaft wichtig ist, dass wir ALLE in diesen genannten Themenbereichen zumindest wesentliche Kenntnisse während unserer Schulausbildung erfahren.
Die Themen Säuglingspflege, Kindererziehung und Hauswirtschaft sind als übergeordnete Lernziele in Teilbereichen in unterschiedlichen Fachlehrplänen enthalten. Dies beginnt in der Jahrgangsstufe 1 in HSK (Heimat- und Sachkunde) mit dem Themenkomplex „Lebensgemeinschaft Familie“ und zieht sich über alle Jahrgangsstufen, z.B. 5. Jahrgangsstufe Mittelschule: Familie und Persönlichkeitsentwicklung; Ernährung und Hygiene; gesundheitsbewusstes Verbraucherverhalten. Diese Themenkomplexe sind fest im Lehrplan P/C/B bzw. AWT verankert. *9. Klasse* ev. Rel.: Liebe und Sexualität; Rollenbild der Frau; Ethik: Ehe und Familie; P/C/B: Sexualität, Familienplanung. Besonderes Gewicht wird auf das Thema Ernährung natürlich im Hauswirtschaftlich-sozialen Bereich gelegt. Z.B durch folgende Lehrplaninhalte:
Speisenfolgen planen, zubereiten und beurteilen*
- Schnellgerichte, Verwendung von vorgefertigten Produkten, Convenience-Produkten unter dem Aspekt des Ausgleichs, der Ergänzung und Abwechslung
- Nutzen von Vorräten
- Vor- und Zubereitungstechniken sowie Garmethoden auswählen und sachgerecht durchführen
- konventionelle und besondere Garverfahren vergleichen und beurteilen
- Geräte sinnvoll einsetzen, sachgerecht bedienen und warten
9.3.2 Heimische Gerichte und internationale Speisen und Getränke*
- überlieferte Rezepte analysieren und traditionelle Gerichte zubereiten
- typische Speisen aus anderen Ländern (vor allem im Hinblick auf verwendete Nahrungsmittel, Gewürze und Garverfahren) sichten, auswählen und zubereiten.
Da diese Themen wie geschildert in den Lehrplänen vorgesehen sind, war und ist keine Lehrplandebatte veranlasst, sondern wie schon dargestellt, von besonderer Bedeutung, dass die Lehrer auch ausreichend Zeit haben, diese wesentlichen Inhalte zu vermitteln. Darum haben wir uns in den vergangenen Jahren, leider nur mit teilweisem Erfolg, gekümmert.
Mit freundlichen Grüßen
Alexander Muthmann