Frage an Alexander Licht von Roland M. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Licht,
können Sie mir eine überzeugende Begründung dafür geben, warum ich Ihnen meine Erststimme (= Wahlkreisstimme) im Wahlkreis 23 geben soll?
Fest steht:
Sie werden über den Listenplatz 5 auf der CDU-Landesliste ganz sicher in den neuen Landtag gewählt werden. Die Direktkanditatin der SPD, Frau Bettina Brück, wird über den SPD-Landeslistenplatz 31 ebenso sicher in den Landtag einziehen. Und die Direktkandidatin der Grünen, Frau Jutta Blatzheim-Roegler, wird dies ebenfalls über den Landeslistenplatz 5 der Grünen erreichen.
Wäre es daher nicht viel sinnvoller, dass ich meine Erststimme nicht unnütz verschenke, sondern einer Direktkandidatin/einem Direktkandidaten einer anderen Partei im Wahlkreis 23 ohne solch sicheren Listenplatz gebe?
Könnte der Wahlkreis 23 auf diesem Weg nicht sogar mit 4 Landtagsabgeordneten statt 3 im neuen Landtag vertreten sein?
Mit freundlichen Grüßen
Roland Mink
Sehr geehrter Herr Mink,
theoretisch haben Sie natürlich recht! Allerdings wissen Sie sicher auch, dass bei der Erststimme die einfache Mehrheit entscheidet und diese Frage wird nach allen praktischen Erfahrungen in unserem Wahlkreis 23 zwischen SPD und dem Kandidaten der CDU, also mir, entschieden. Sie beeinflussen mit Ihrer Stimme ganz konkret, ob das Direktmandat, das es seit 1991 gibt, von mir gewonnen wird oder ob die Kandidatin der SPD mehr Stimmen erhält. Gerne bitte ich Sie ganz persönlich um Ihr Vertrauen und um Ihre Stimme, denn mit einem gewonnenen Direktmandat kann ich noch unabhängiger die Region im Mainzer Parlament vertreten. Wenn Sie weitere Informationen brauchen, können Sie sich gerne direkt an mich wenden oder besuchen Sie meine Homepage: www.alexlicht.de
Mit freundlichen Grüßen
Alex Licht MdL