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Alexander Licht
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Frage von Wolfgang J. •

Frage an Alexander Licht von Wolfgang J. bezüglich Umwelt

Sehr geehrter Herr Licht,

mich würde interessieren wie die CDU zum Thema Windkraft im Hunsrück steht. Es sollen jaa bisher keine Windkraftanlagen südlich der B50 entstehen. Da Windkraftanlagen in der Ökobilanz sowieso eine negative Bilanz ergeben, frage ich mich, warum so etwas überhaupt gefördert wird.

Die Gemeinden befürworten diese Anlagen auch nur aus finanziellen Erwägungen. Würde sich der Landtag entschliessen eine Umlage für Windkraft einzuführen, bin ich der Überzeugung, dann wäre das Thema "Verspargelung" Windräderbau sehr schnell vom Tisch. Nicht mehr die Einzelgemeinde sollte also der Nutzniesser der Förderung sein, sondern alle.

Um eine Wahlhilfe zu bekommen, wäre es sehr freundlich noch vor der Landtagswahl eine Antwort zu erhalten.

Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Jonda

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Jonda,

Ihre grundsätzlichen Überlegungen teile ich in der Tendenz seit Jahren. Dazu wäre aber eine Änderung des Bundesbaugesetzes notwendig, in dem das Bauen im Außenbereich geregelt ist. Darüber hinaus liegt die Planungshoheit bei den Gemeinden und hier über den Flächennutzungsplan abschließend beim Verbandsgemeinderat.

Die Landesregierung hat es bisher versäumt, eine konstruktive Landesplanung aufzulegen und den Regionalplanungen Empfehlungen überlassen. Die technische Entwicklung der Windräder mit anderen Höhen und größeren Effizienzen - sprich - "weniger kann dabei erheblich mehr bedeuten" zwingt geradezu für das Land Rheinland-Pfalz planerisch neu zu denken.

Ich kann keiner Kommune oder keinem Bürgermeister einen Vorwurf daraus machen, dass er / sie sich um neue Einnahmequellen bemüht. Die schlechte Finanzausstattung in Rheinland-Pfalz zwingt geradezu zu solchen Überlegungen. Aber ordnungspolitisch ist Ihr Ansatz der richtige. Mögliche Gewinne sollten einer größeren Einheit zufließen, dann würde schon daraus mancher Streit und im Zusammenhang gesehene Fehlplanungen unterbleiben. Die jüngsten Beispiele in unserer Region sind ausreichender Beleg dafür. Darüber hinaus möchte ich daran erinnern, dass die CDU in der Vergangenheit zahlreiche Vorschläge machte und vor allen Dingen ein Abstandsgebot Höhe X 10 Meter zu jeglicher Wohnbebauung, das gilt auch für diesbezügliche Mischgebiete, forderte.
Ich hoffe, Ihnen in aller Kürze geholfen zu haben und verbleibe

Mit freundlichen Grüßen
Alexander Licht MdL