Werden Sie mit dieser Studie zu den Folgen der Vergesellschaftung Ihre Verantwortung als Abgeordneter wahrnehmen und sich für den Ausgleich von gesellschaftsschädigenden Einzelinteressen einsetzen?
Sehr geehrter Herr Kaas Elias, die Stadtforscher Matthias Bernt vom Leibniz-Institut für Raumbezogene Sozialforschung und Andrej Holm von der Humboldt-Universität haben mit ihrer Studie zur Frage der Vergesellschaftung von Wohnraum engagierten Politikern eine Faktenbasis erarbeitet, so sie denn sozial, demokratisch und interessenausgleichend handeln wollen.
Darauf hoffen viele Mieter, denn der gewählte Abgeordnete ist die einzig legale Chance Gehör zu finden im Getöse der immer lauter werdenden Marschmusik der Christoph Gröners dieser Welt.
Mit der Studie wird es wieder ein Stückchen schwieriger, vor der Bereicherung einiger weniger mit ruhigem Gewissen die Augen zu verschließen.
Der im Grundgesetz festgeschriebene Leitsatz „Eigentum verpflichtet“ muss auch im Bereich Wohnen und Boden Geltung verschafft werden. Für uns bleibt zentral, dass die Mieter*innen geschützt werden und Spekulationen Einhalt geboten wird. Als Bündnis 90/Die Grünen setzen wir uns für eine gemeinwohlorientierte Neuausrichtung des Berliner Wohnungsmarktes ein, denn Wohnen ist ein Grundrecht und muss elementarer Teil der öffentlichen Grundversorgung sein. Unser Ziel ist es, langfristig mindestens 50% aller Berliner Wohnungen in kommunaler und genossenschaftlicher Hand zu halten. Wir wollen und müssen alle zur Verfügung stehenden Möglichkeiten und Instrumente nutzen, um Immobilienspekulation und Verdrängung zu stoppen. Daher haben wir z.B. 2019 mit dem Mietendeckel auch bewusst juristisches Neuland betreten – auch als Notwehrmaßnahme gegen die Untätigkeit des Bundes, überhöhte Mieten und Bodenpreise endlich stärker zu begrenzen.
Dem Volksentscheid „Deutsche Wohnen & und Co. enteignen“ haben 59,1 Prozent der Berliner Wähler*innen zugestimmt. Um unserem demokratischen Auftrag gerecht zu werden, haben wir im Koalitionsvertrag vereinbart, durch eine Expert*innenkommission rechtssichere Umsetzungsmöglichkeiten einer Vergesellschaftung großer Wohnungsunternehmen prüfen und erarbeiten zu lassen. Ich erwarte von der im Frühjahr 2022 eingesetzten Expert*innenkommission, dass sie Eckpunkte eines Gesetzes vorlegt, die einen verfassungsrechtlich sicheren Weg aufzeigen, aber auch, dass sie finanzrechtliche und immobilienwirtschaftliche Fragen klärt. Neben quantitativen sollen auch qualitative Kriterien überprüft werden. Wenn die Expert*innenkommission eine Umsetzungsperspektive aufzeigt und die Wohnungen in kommunale und/oder genossenschaftliche Hand übergehen können, würde ich den Weg mit beschreiten, sofern ich wieder ins Abgeordnetenhaus von Berlin gewählt werde.