Sehr geehrter Herr Kaas, unterstützen Sie die Forderungen der Deutsche Wohnen enteignen und treten Sie aktiv für die Umsetzung des Volksentscheids ein?
Der im Grundgesetz festgeschriebene Leitsatz „Eigentum verpflichtet“ muss auch im Bereich Wohnen und Boden Geltung verschafft werden. Für uns bleibt zentral, dass die Mieter*innen geschützt werden und Spekulationen Einhalt geboten wird. Als Bündnis 90/Die Grünen setzen wir uns für eine gemeinwohlorientierte Neuausrichtung des Berliner Wohnungsmarktes ein, denn Wohnen ist ein Grundrecht und muss elementarer Teil der öffentlichen Grundversorgung sein. Unser Ziel ist es, langfristig mindestens 50% aller Berliner Wohnungen in kommunaler und genossenschaftlicher Hand zu halten. Wir wollen und müssen alle zur Verfügung stehenden Möglichkeiten und Instrumente nutzen, um Immobilienspekulation und Verdrängung zu stoppen. Daher haben wir z.B. 2019 mit dem Mietendeckel auch bewusst juristisches Neuland betreten – auch als Notwehrmaßnahme gegen die Untätigkeit des Bundes, überhöhte Mieten und Bodenpreise endlich stärker zu begrenzen.
Dem Volksentscheid „Deutsche Wohnen & und Co. enteignen“ haben 59,1 Prozent der Berliner Wähler*innen zugestimmt. Um unserem demokratischen Auftrag gerecht zu werden, haben wir im Koalitionsvertrag vereinbart, durch eine Expert*innenkommission rechtssichere Umsetzungsmöglichkeiten einer Vergesellschaftung großer Wohnungsunternehmen prüfen und erarbeiten zu lassen. Ich erwarte von der im Frühjahr 2022 eingesetzten Expert*innenkommission, dass sie Eckpunkte eines Gesetzes vorlegt, die einen verfassungsrechtlich sicheren Weg aufzeigen, aber auch, dass sie finanzrechtliche und immobilienwirtschaftliche Fragen klärt. Neben quantitativen sollen auch qualitative Kriterien überprüft werden. Wenn die Expert*innenkommission eine Umsetzungsperspektive aufzeigt und die Wohnungen in kommunale und/oder genossenschaftliche Hand übergehen können, würde ich den Weg mit beschreiten, sofern ich wieder ins Abgeordnetenhaus von Berlin gewählt werde.