Ich finde es beachtlich, dass in diesem Fall die ansonsten immer viel beschworene Unschuldsvermutung nicht greifen soll.
Die Aufarbeitung von Unrecht darf insbesondere dann nicht beim Tod der Beschuldigten Halt machen, wenn eine Verantwortlichkeit der hinter ihnen stehenden Organisation oder von weiteren noch Lebenden - auch bei der Aufarbeitung - im Raum steht.
Die Entscheidung, ob dies bei der AfD vorliegt, kann nach Art. 21. Abs.4 GG nur das Bundesverfassungsgericht treffen. Da einen entsprechenden Antrag nur der Bundestag, der Bundesrat oder die Bundesregierung stellen können, ist eine aktive Unterstützung von Landesseite, unserer Fraktion oder von mir persönlich daher ohne Belang.
Geradezu grotesk finde ich, dass die Bundesregierung Cannabis legalisiert, das sie als gefährlich erkannt hat und zugleich die Werbung für Süßigkeiten und fette Lebensmittel weitgehend verbietet.
So ließe sich jeder Unbequeme oder zu Erfolgreiche aus dem Weg räumen, zufälligerweise bei den Medien seit vielen Jahren bekannten Vorwürfen fünf Wochen vor der Wahl und ohne Möglichkeit , dies je wieder zu reparieren