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Frage von Patricia R. •

Asylunterkunft Grund für Mietminderung: Wie sieht die Rechtslage dazu aus ?

sehr geehrter Herr Hold,

ich habe eine vermietete Eigentumswohnung in Bad Wörishofen (Unterallgäu, Bayern) und der Mieter hat angekündigt, die Miete aufgrund der Beeinträchtigung durch die Flüchtlingsunterkunft, die in der Nähe liegt, zu mindern.

Ist das Recht, dass der Gesetzgeber die Unterbringung von Asylanten beschliesst und der kleine Privatvermieter muss dafür finanzielle Einbußen in Kauf nehmen ??

Wenn eine Flüchtlingsunterkunft eine Beeinträchtigung für die Nachbarn darstellt, dann kann man sie auch nicht in einer Wohngegend ansiedeln.

Und wenn die Flüchtlingsunterkunft keine Beeinträchtigung darstellt, dann kann deshalb auch keine Miete gemindert werden.

Wenn die Unterbringung von Geflüchteten per Gesetz geregelt ist, dann muss doch auch geregelt sein, dass dies nicht zu Lasten einzelner (Privatvermieter) geht ?!

Wie sieht die Rechtslage dazu aus ?

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