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Alexander Hold
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Frage von Lars S. •

Frage an Alexander Hold von Lars S. bezüglich Recht

Würden Sie per Gesetz ein Unternehmen mit 300 Arbeitsplätzen zum 31. Dezember 2020 schließen, dem Inhaber defacto ein Berufsverbot aussprechen und eben jene 300 Mitarbeiter und deren Familien somit die Existenz nehmen?

Video: https://www.youtube.com/watch?v=yGWFrbVol1g

Unser Hintergrund:
Wir sind ein Werksvertragsunternehmen aus Bayern im Bereich Wurstproduktion. ABER …
Werkvertragsunternehmen ist nicht gleich Werkvertragsunternehmen - außer für Politik und Medien.
Schon mal überlegt, dass es auch Werkvertragsunternehmen gibt, die Recht und Gesetz achten?
Keine Beanstandungen bei Kontrollen der Bundes- und Landesbehörden haben.
Und dass es Mitarbeiter gibt, die genau in solchen Unternehmen arbeiten möchten - freiwillig und rundum glücklich und zufrieden.
Und das schon seit Jahren. Gibt's nicht? Gibt's doch! Bei uns!

Weitere Faktenchecks: https://lstiefvater.de/werkvertraege

Wir sind sehr auf Ihre Antwort gespannt.
Vielen Dank.

Lars Stiefvater
Stiefvater Unternehmensgruppe

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr S.,

Ihre Sorgen und Ihre Position kann ich sehr gut nachvollziehen. So ehrenwert das Ziel ist, Missstände in Schlacht- und Fleischverarbeitungsbetrieben entgegenzuwirken, so falsch finde ich persönlich ein generelles Verbot von Werkverträgen in diesem Bereich. Denn damit werden bestehende Probleme nur verlagert und Werkvertragsunternehmen, die sich an Recht und Gesetz halten und ihren Mitarbeitern faire Arbeitsbedingungen bieten, werden ebenso zu Unrecht pauschal bestraft wie deren Mitarbeiter, deren Arbeitsplätze infolge des Verbotes wohl in osteuropäische Länder verlagert werden, wo sie oft Kontrollen nach unseren Standards entzogen sind. Der richtige Weg wäre aus meiner Sicht statt dessen eine konsequente Anwendung bestehenden Rechts – vor allem verbunden mit ebenso konsequenter und häufiger Kontrolle und Ahndung von Verstößen. Dieser Argumentation folgt auch die Landtagsfraktion der Freien Wähler in Bayern, die das undifferenzierte Verbot von Werkvertragsbetrieben insbesondere auch mit Blick auf die mittelständischen Verarbeitungsbetriebe in Bayern ablehnt.

Mit freundlichen Grüßen
Alexander Hold

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