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Alexander Hold
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Frage von Guido L. •

Frage an Alexander Hold von Guido L. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Hold MdL,
der Münchner Merkur berichtete am 27.06.20, dass der Fraktionsvorsitzende der AfD im Thüringer Landtag, Björn Höcke, am 25.06. den Bayerischen Landtag besuchte: https://www.merkur.de/politik/bayern-afd-hoecke-landtag-muenchen-ilse-aigner-ueberraschungsbesuch-rechts-zr-13811196.html (siehe auch https://twitter.com/CDeutschlaender/status/1276140412718235649 ).
Natürlich steht es jedem Bürger frei, als Zuschauer den Plenardebatten beizuwohnen (ich mache von dieser Möglichkeit gelegentlich Gebrauch). Lt. MM-Bericht wurde Herrn Höcke der Zutritt zur Zuschauerempore verwehrt. Weiterhin berichtet der MM, dass Höcke unter Blaulicht durch München fuhr (bzw. gefahren wurde).
Meine Fragen an den Volljuristen und Strafrechts-Experten Alexander Hold:
- Wissen Sie warum Herr Höcke nicht auf die Zuschauertribüne durfte (z.B., weil er sich nicht ordnungsgemäß an der Pforte ausweisen konnte)?
- Ist es lt. StVO zulässig, dass ein Landtagsabgeordneter aus einem anderen Bundesland unter Verwendung des Blaulichts (siehe https://dejure.org/gesetze/StVO/38.html ) zum Besuch des Maximilianeums durch München fahren (rasen?) darf?
Falls nein:
- Ist Herr Höcke durch seine parlamentarische Immunität in Thüringen gegen eine Strafverfolgung wg. missbräuchlicher Verwendung des Blaulichts (zur Durchsetzung des Sonderwegerechts gem. § 35 StVO: https://dejure.org/gesetze/StVO/35.html ) in Bayern geschützt oder trifft eine mögliche Ahndung (Strafverfahren) nur den Fahrer von Herrn Höcke?
Falls Sie keine Immunität gegen Strafverfolgung bei Herrn Höcke vermuten oder erkennen:
- Zeigen Sie Höcke wg. missbräuchlicher Benutzung des Blaulichts am 25.06.20 in München an?

In gespannter Erwartung Ihrer baldigen Antwort verbleibe ich

mit freundlichen Grüßen aus Eching (Lkr. Freising)
Guido Langenstück

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Sehr geehrter Herr Langenstück,

herzlichen Dank für Ihre Frage.
Jeder deutsche Landtagsabgeordnete hat Zugang zu allen anderen Landesparlamenten. Damit soll der ungehinderte Austausch zwischen den Parlamentariern sichergestellt werden. Aus diesem Grund konnte auch Herrn Höcke der Zugang zum Bayerischen Landtag nicht verwehrt werden.
Zum Plenarsaal im Bayerischen Landtag haben aber ausschließlich die Mitglieder des Landtages, der Staatsregierung, die Landtagsbeauftragten der Ministerien und die Bediensteten des Landtagsamtes Zugang. Aufgrund der CORONA-Problematik hat auch zur Zuschauertribüne derzeit ausschließlich der genannte Personenkreis und zusätzlich die Landtagspresse Zugang. Deshalb gab es hier selbstverständlich auch für Herrn Höcke keine Ausnahmeerlaubnis.
Zur Frage des Blaulichteinsatzes kann ich lediglich sagen, dass ausschließlich er Polizei und den Einsatzkräften vorbehalten ist. Kein Abgeordneter kann für die selbst den Einsatz von Sondersignalen in Anspruch nehmen. Ich gehe davon aus, dass die Bayerische Polizei einen solchen Einsatz auch sofort unterbunden hätte. Ich kann hier nur mutmaßen, dass Herr Höcke zum besonders gefährdeten Personenkreis gehört, der Personenschutz in Anspruch nehmen kann. Die Polizeieinheiten, die den Personenschutz ausführen, dürfen selbstverständlich Sondersignale (z.B. Blaulicht) mitführen. Dass das Blaulicht auch tatsächlich eingesetzt wurde, ist mir nicht bekannt.
Dass ausgerechnet ein Mann, der vom Verfassungsschutz als Rechtsextremist und damit als Gefahr für unsere freiheitlich demokratische Grundordnung beobachtet wird, genau von dieser freiheitlich demokratischen Grundordnung mit offensichtlich großem Aufwand gegen Angriffe auf seine persönliche Unversehrtheit geschützt wird, ist schon sehr skurril. Andererseits ist es auch ein klares Zeichen, wie stark und souverän unser Rechtsstaat ist: Er respektiert und schützt auch die Rechte derer, die ihn aushebeln wollen. Denn anders als unter Faschisten unterscheiden wir nicht nach Freund und Feind bei Geltung und Schutz der Grundrechte!

Mit freundlichen Grüßen

Alexander Hold

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