Frage an Alexander Hold von Maria S. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrter Herr Präsident,
mit Interesse habe ich auf Ihre Antwort auf die Frage in https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/alexander-hold/question/2019-07-25/320010 , die auch mich interessiert, gewartet.
Positiv finde ich, dass Sie eine Impfpflicht nur als Ultima Ratio sehen. Und in der Tat ist es so, dass es entgegen den Aussagen des Gesetzentwurfs zahlreiche Alternativen renommierter Experten gibt, siehe Seiten 5 und 6 in https://www.individuelle-impfentscheidung.de/pdfs/Stellungnahme%20zum%20Referentenentwurf.pdf .
Was die Masernerkrankungsfälle in Deutschland angeht, so haben wir es zum Glück - entgegen dem, was häufig in den Medien behauptet wird und offensichtlich auch bei Ihnen so angekommen ist - nicht mit einem Anstieg zu tun. Offizielle Zahlen aus der RKI-Datenbank, die jeder Bürger frei abrufen kann: https://www.impf-info.de/images/Med/Impfpflicht/Masern%20D%20nach%20KW.png
Führt man sich die Zahlen vor Augen und betrachtet die Häufigkeit der Masern-Komplikationen (Seite 1, verlinktes PDF von oben), so kann man weder von einer Epidemie noch eines gerechtfertigten, verhältnismäßigen Eingriffs in Grundrechte sprechen. Wie viele Grippetote gibt es im Vergleich?
Zum Thema "Zustimmungsgesetz ja oder nein": Neben den Krankenkassen werden wohl für die Gesundheitsämter der Landkreise Zusatzkosten für die Kontrolle und Durchsetzung der Impfpflicht entstehen? Außerdem sieht Paragraph 20 Abs. 6 Satz 1 IfSG explizit eine Zustimmung des Bundesrats vor: http://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/__20.html
Ich würde mich freuen, wenn Sie a) etwas zu den offiziellen RKI-Zahlen sagen und b) eine erneute Einschätzung über die Zustimmungsbedürftigkeit geben könnten. Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
Maria Schmied
Sehr geehrte Frau S.,
§ 20 Abs. 6 Satz 1 IfSG sieht eine Zustimmungsbedürftigkeit des Bundesrates nur für den Fall der Einführung einer Impfpflicht per Rechtsverordnung durch das Bundesgesundheitsministerium vor. Auf den Fall des eines Bundesgesetzes ist diese Vorschrift nicht anwendbar.
Die Fallzahlen des RKI schwanken in der Tat in den letzten Jahren sehr. Diese starken Schwankungen haben aber wohl ihre Ursache darin, dass in Einzelfällen Masernviren an Schulen mit sehr geringen Impfquoten eingeschleppt wurden und es dadurch zu mehreren hundert Masernfällen im Umfeld einer einzigen Schule kam (vgl. http://www.rki.de/DE/Content/Infekt/EpidBull/Archiv/2014/Ausgaben/33_14.pdf?__blob=publicationFile)
Dies spricht dafür, durch verstärkte Aufklärungsarbeit und Impfangebote Impflücken möglichst vollständig zu schließen.
Mit freundlichen Grüßen
Alexander Hold