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Alexander Hold
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Frage von Stefan F. •

Frage an Alexander Hold von Stefan F. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Hold,

zum Thema Masernschutzgesetz (=Impfpflicht), das am 17.07.2019 vom Bundeskabinett verabschiedet wurde, würde ich Ihnen gern zwei Fragen stellen:

1. Sind Sie ebenfalls der Meinung, dass der Bundesrat dem Gesetz nicht zustimmen muss, sollte es durch den Bundestag gehen? Wie sieht es beispielsweise mit dem Art. 104a GG aus, in dem steht, dass Gesetze, die Ansprüche auf Geld- oder geldwerte Leistungen zu Lasten der Länder begründen, zustimmungsbedürftig sind? Durch eine Impfpflicht werden den Ländern doch sicherlich Kosten entstehen.

2. Wie würden Sie als Jurist die Verfassungsmäßigkeit des geplanten Gesetzes einschätzen? Nach Meinung vieler Bürger ist dies ein massiver Eingriff in die Grundrechte der Selbstbestimmung, körperlichen Unversehrtheit und des Elternrechts auf Pflege und Erziehung ihrer Kinder. Beschäftigt man sich mit den für Deutschland geltenden Fakten (bspw. Erkrankungsfälle RKI, impf-info.de, individuelle-impfentscheidung.de), so kann man m.E. nicht davon ausgehen, dass die Verhältnismäßigkeit hier gegeben ist. (Desweiteren sprechen sich zahlreiche Fachleute aus verschiedenen Gründen gegen eine Impfpflicht, bspw. der Deutsche Ethikrat, die STIKO, das RKI sowie einige ärztliche Fachgesellschaften). Sollte das Gesetz durch den Bundestag gehen, werden definitiv Verfassungsbeschwerden beim BVG eingehen.

Vielen Dank für die Beantwortung der Fragen.

Mit freundlichen Grüßen
S. F.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr F.,

1. Die Kosten der Impfung werden wohl die Krankenkassen tragen. Daher ist eine Zustimmung des Bundesrates nicht erforderlich.
2. Obwohl Sie sich Ihre Antworten auf die Frage ja bereits gegeben haben, möchte ich Ihnen auch meine Meinung dazu kurz schildern. Allerdings wird dieses Thema auch in der Landtags-Fraktion der FREIEN WÄHLER kontrovers diskutiert, so dass ich hier ausdrücklich nur meine persönliche Meinung äußere:
Aus medizinischer Sicht gibt es gute Gründe für eine möglichst lückenlose Impfung gegen Masern, denn Masern ist eine hochansteckende Krankheit, die zu schweren Komplikationen wie Lungen- oder Hirnhautentzündung mit schweren Dauerschäden führen kann.
Welchen Eingriff eine Impfung darstellen kann, haben Sie selbst dargelegt. Zum Schutz der Allgemeinheit, aber auch des Einzelnen, können Eingriffe in die körperliche Unversehrtheit aber zulässig sein. Daher ist auch eine Impfpflicht verfassungsmäßig zulässig. Dabei darf aber eine Pflicht nur die Ultima Ratio sein, wenn andere Lösungen nicht greifen.
In den letzten Jahren sind die Masern-Fälle in Deutschland leider stark gestiegen. Laut Robert-Koch-Institut beträgt die Impfquote gegen Masern in Deutschland derzeit 93%. Ein wirksamer Schutz setzt laut WHO einen Impfschutz bei mindestens 95% der Bevölkerung voraus. Wenn sich diese Quote nicht anders erreichen lässt, wäre eine Impfpflicht daher durchaus zulässig und sinnvoll.
Meiner Meinung nach sind wir aber mit fehlenden 2% nur so wenig von der erforderlichen Impfquote entfernt, dass die Voraussetzungen für eine gesetzliche Pflicht als letzte Möglichkeit noch nicht gegeben. Es könnten und müssten zunächst alle vernünftigen Möglichkeiten der Aufklärungs- und Überzeugungsarbeit ausgeschöpft werden, um der Impfmüdigkeit zu begegnen. Wer sagt denn, dass sich die Impfquote nach einer Aufklärungskampagne mit drastischen Bildern oder Videos von Maserngeschädigten im Stile der Warnbilder auf Tabakerzeugnissen nicht spürbar erhöhen würde?
Kurz gesagt lautet meine Meinung: Impfpflicht als letzte Möglichkeit ja, aber erst wenn alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft sind!

Alexander Hold
Vizepräsident des Bayerischen Landtags

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