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Frage von Ernst S. •

Frage an Alexander Hold von Ernst S. bezüglich Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen

Sehr geehrter H. Hold,

Als Folge der Strabs-Abschaffung: Lt. Bericht der Nürnberger Nachrichten steht jetzt die Abschaffung der Grundstücks-Erschließungskosten in der Diskussion. D.h, Maßnahmen privater Bauherren soll die also die Allgemeinheit finanzieren!

Ist so etwas in Ihrer Partei Mehrheitsfähig? Wie würden Sie selber hier abstimmen?

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Sehr geehrter Herr S.,

nein, das ist eine Falschinformation. Hier ändert sich gar nichts: Die Erschließungskosten bei der Neuerschließung von Grundstücken tragen natürlich im gleichen Umfang wie bisher die Anlieger, also diejenigen Grundstückseigentümer, denen die Erschließung nutzt!

Allerdings ist es vielen Gemeinden in der Vergangenheit nicht gelungen, solche Erschließungsanlagen innerhalb von 25 Jahren ganz fertigzustellen und danach mit den Grundstückseigentümern abzurechnen. Die späte Fertigstellung und Abrechnung von Altanlagen nach vielen Jahrzehnten sorgte immer wieder für verständlichen Unmut bei den betroffenen Bürgern und für Rechtsstreitigkeiten mit den Gemeinden. Um diese Streitigkeiten künftig zu vermeiden, können die Gemeinden ab 1. April 2021 die Kosten der Erschließung dann nicht mehr auf die Anlieger umlegen, wenn es sich um eine so genannte Altanlage handelt, d.h. wenn der Beginn der erstmaligen technischen Herstellung der Straße mindestens 25 Jahre zurück liegt. Bis 1.April 2021 haben die Städte und Gemeinden freie Hand, ob sie solche Altanlagen noch fertigstellen und abrechnen oder auch nicht.

Alexander Hold
Vizepräsident des Bayerischen Landtags

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