Frage an Alexander Funk von André H. bezüglich Umwelt
Hallo, wie begründen Sie Ihre Entscheidung dahingehend, das Sie gegen ein Verbot des Fracking gestimmt haben? Und ich bitte darum das die Antwort verständlich,ohne Nebelsprech oder ähnlichem ist.
Mit freundlichem Gruß
Hoffmann André
Sehr geehrter Herr Hoffmann,
vielen Dank für Ihre Nachfrage zum Thema Fracking. Das Thema sehe ich persönlich auch sehr kritisch, daher gehöre ich seit Jahren einer Gruppe von rund 100 CDU-Abgeordneten im Deutschen Bundestag an, die vehement eine Verschärfung der Regelungen gefordert haben.
Uns ging es vor allem darum, einen rechtlichen Rahmen zu schaffen, der Mensch und Umwelt schützt. Im Vorfeld des Kabinettentwurfes hatten wir mit unserer Gruppe mehr als 10 wichtige Änderungen eingebracht, die im Entwurf der SPD-Minister Hendricks und Gabriel keinerlei Berücksichtigung fanden. Dass diese nun nach etlichen Diskussionen im Gesetzesentwurf zu Fracking, welcher heute im Bundestag verabschiedet werden soll, zu finden sind, ist ein großer Erfolg.
Eine unserer Hauptforderungen bestand darin, dass das Gesetz einen Parlamentsvorbehalt beinhalten muss, um einen Genehmigungsautomatismus für Fracking zu verhindern. Neben der Begrenzung der Erprobungsmaßnahmen haben wir unter anderem ein geregeltes Genehmigungsverfahren, eine oberirdische Aufbereitung des Lagerstättenwassers, eine stärkere und transparentere Bürgerbeteiligung sowie eine echte Beweislastumkehr zugunsten Erdbebengeschädigter gefordert, damit diese auf entstandenen Schäden nicht sitzen bleiben.
Bzgl. der Probebohrungen wurde die Anzahl auf 4 Bohrungen beschränkt, wobei es einen Ländervorbehalt gibt, wodurch die einzelnen Bundesländer die Entscheidungsgewalt bzgl. möglicher Probebohrungen haben. Mit der Einbeziehung von Mineralwasservorkommen und Stellen zur Entnahme von Wasser zur Herstellung von Lebensmitteln (sämtliche Getränke) in die gebietsbezogene Fracking-Verbotsregelung wird nun ein bundesweit einheitliches Schutzniveau für die betroffenen Grundwasservorkommen erreicht.
Es ist auch von besonderer Bedeutung, dass wir nun schnell handeln, denn ohne eine Reglementierung wäre nach aktuell geltendem Recht derzeit auch unkonventionelles Fracking erlaubt.
Der Antrag der Grünen zu einem generellen Verbot von Fracking aus dem April dieses Jahres war nicht zielführend, denn viele unserer oben genannten Forderungen fanden darin keinerlei Beachtung und die Situation für Betroffene von konventionellem Fracking hätte sich, gerade in Bezug auf Entschädigungen, nicht verbessert.
Nach dem neu geänderten §13 a soll unkonventionelles Fracking grundsätzlich verboten werden. Das konventionelle Fracking wird wie in der Vergangenheit zwar weiterhin erlaubt sein, wobei sich die Situation für alle Betroffenen im Vergleich zum Status Quo durch oben genannte Punkte deutlich verbessert.
Eine Verabschiedung dieses Gesetzes ist dringend notwendig, daher werde ich dem Entwurf heute zustimmen. Die Tatsache, dass Befürworter von Fracking bereits die Ablehnung des Entwurfes angedeutet haben, macht unsere Erfolge deutlich: Im Gegensatz zum Kabinettsentwurf von Gabriel und Hendricks wird nun unkonventionelles Fracking verboten, Regelungslücken werden geschlossen sowie Mensch und Umwelt geschützt.
Mit freundlichen Grüßen
Alexander Funk