Frage an Alexander Funk von Philipp P. bezüglich Verkehr
Sehr geehrter Herr Funk, es geht mir um die Autobahnprivatisierung.
Der Bundesrat hat eine Stellungnahme der Bundesregierung zu siebzig Änderungen des Grundgesetzes eingefordert.
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/111/1811131.pdf
Die Bundesregierung hat diese Anfrage jedoch vollständig zurückgewiesen.
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/111/1811186.pdf
Die Beteiligung des Bundesrates ist also nur noch formal, jedoch nicht inhaltlich.
Damit setzt die Bundesregierung offensichtlich darauf dass am Ende die Ministerpräsident/-innen ein Machtwort sprechen.
Vor Anhörungen im Bundestag könnte aber schon der Koalitionsausschuss entscheiden.
Mit Demokratie hat das dann nichts mehr zu tun.
Das zivilrechtliche Eigentum ist nach Artikel 90 des Grundgesetzes dem Bund zugeordnet, die Veräußerung an private Gesellschaften bleibt ausgeschlossen.
Damit wird aber nicht ausgeschlossen das Nutzungsrechte in großem Umfang auf private Gesellschaften übertragen werden können.
Folglich können private Gesellschaften beteiligt werden, aber ohne, dass es jmd. Bemerkt.
Was werden Sie gegen die Autobahnprivatisierung tun?
Außerdem weshalb soll es notwendig sein, die durch die Steuern der Bürger finanzierte öffentliche Infrastruktur an die Finanzindustrie zu verscherbeln?
Siehe auch Unterschriftenaktion gegen die Autobahnprivatisierung:
https://www.gemeingut.org/civi-public/?page=CiviCRM&q=civicrm/petition/sign&sid=20&reset=1
Mit freundlichen Grüßen
Philipp Ponitka
Sehr geehrter Herr Ponitka,
vielen Dank für Ihre Frage. Zunächst einmal kurz zum Prozedere: Die Stellungnahme des Bundesrates und die Gegenäußerung der Bundesregierung stellen das übliche Verfahren bei der Einbringung eines Gesetzes dar. Es ist nicht unwahrscheinlich, dass die Bundesregierung in ihrer Gegenäußerung ihre eigene Auffassung verteidigt und nicht allen länderseitigen Anliegen statt gibt.
Das ist aber nicht das wirklich Entscheidende. Gesetzgeber ist das Parlament, also der Deutsche Bundestag, dem ich als Abgeordneter angehöre. Die Absicht bei der Einrichtung einer Infrastrukturgesellschaft ist plausibel und durchaus unterstützenswert: Während unsere Straßen und Brücken teilweise in einem maroden Zustand sind, kommen einige Länder – obwohl der Bund gerne helfen würde – mit Sanierungen und Bauten nicht nach.
Wenn Sie – wie ich – aus einem Bundesland kommen, in dem genau diese Mängel bestehen und viele Bürgerinnen und Bürger zu stundenlangen Staus führen, ist der Idee einiges abzugewinnen: Die Gründung einer eigenständigen GmbH, die aber zu 100 % im Besitz des Bundes ist. Was nun aber befürchtet wird, ist, dass der vorgelegte Gesetzentwurf es ermöglicht bzw. es formal nicht ausschließt, dass, wie von Ihnen genannt – eine Vollprivatisierung der Autobahnen zumindest theoretisch möglich ist.
Für mich ist klar: Eine Vollprivatisierung ohne Kontrollrechte des Parlamentes und des Bundesrechnungshofes kann und darf es nicht geben. Wir werden die nächsten Wochen im Zuge der parlamentarischen Beratungen nun intensiv nutzen, um sicherzustellen, dass eine solche Vollprivatisierung vermieden wird.
Ich hoffe, Ihnen mit meiner Antwort etwas Sorgen genommen zu haben und verbleibe
mit freundlichen Grüßen,
Alexander Funk