Frage an Alexander Funk von Joa S. bezüglich Umwelt
Thema: Arbeit
Wie stehen Sie zur ADAC-Deutschlandrallye im Saarland?
Die Schnellfahrer der Republik dürfen über Feld-, Wald- und Wanderwege mit ihren aufgemotzten Boliden brettern. Lärm, Abgase und Störung in der freien Natur, wo ansonsten Erholung und Ruhe angesagt ist. Ganz zu schweigen von dem negativen Vorbild, dass sich die Jugend bei solchen "Vorbildern" holt und ihnen nachahmt. Die Rallye soll durch FFH-Gebiete (SaaarZeitung vom 17. Februar 2017; "Keine Rallye in schutzgebieten"). verlaufen, wo per Rechtsverordnung Motorsportveranstaltungen strikt untersagt sind. Der Innenminister hat die Rallye mit Steuergeldern ins Saarland gelockt und Umweltminister JOST muss jetzt schauen wie er hier ne Befreiung vom Verbot begründet.
Sehr geehrter Herr Schmidt,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Motorsport hat im Saarland langjährige Tradition. Wir freuen uns darüber, dass der ADAC sich dazu entschlossen hat, die Rallye-Weltmeisterschaft wieder zurück ins Saarland zu verlegen. Motorsport ist ein Hobby wie jedes andere auch. Eine Veranstaltung wie diese ist demnach kein Relikt aus der Vergangenheit, wie es von vielen Gegnern bezeichnet wird. Vielmehr ist es seit Jahren ein Event, bei dem Leistungssportler, Freizeitsportler, Schrauber, Zuschauer und viele mehr zusammenkommen und das gemeinsame Interesse leben. Solche Interessen ändern sich nicht mit einem Wandel der Automobilindustrie. Das Grundgesetz schützt in Art. 2 Abs. 1 die freie Entfaltung der Persönlichkeit. Unter diesem Schutz des Grundgesetzes muss gewährleistet werden, dass kein Grundrechtsberechtigter in seinem Recht eingeschränkt wird. Ebenso wird im Grundgesetz aber auch in Art. 20a die Umwelt geschützt. Kollidieren wie bei einer Motorsportveranstaltung zwei von der Verfassung geschützte Güter, so muss eine Abwägung vorgenommen werden. Beachtung müssen auch die speziellen Rechtsverordnungen zu den einzelnen Naturschutzgebieten finden. Das von Ihnen angesprochene Verbot einer solchen Motorsportveranstaltung in sogenannten FFH-Gebieten findet unter bestimmten Voraussetzungen Ausnahmen. Abweichungen von Verboten können genehmigt werden, wenn dies dem Schutzzweck nicht widerspricht. Bevor eine Motorsportveranstaltung stattfindet, werden die möglichen Routen auf Ihre Umweltverträglichkeit geprüft, es werden Gutachten eingeholt und es herrscht reger Kontakt mit sämtlichen Behörden. Es bestehen Auflagen für das Waschen von Fahrzeugen und den Wechsel von bodenverunreinigenden Stoffen wie z.B. Öl und Bremsflüssigkeiten. Es stehen auch Experten zur Verfügung, die Bindemittel für Öl und sonstige Stoffe bereithalten, um bei einem Unfall schnell reagieren zu können. Kontaminiertes Erdreich kann auch schnell und fachgerecht abgetragen werden.
Zwei weitere wichtige Aspekte einer solchen Motorsportveranstaltung sind die Wirtschaft und der Tourismus. Die Veranstaltung zieht mehr als 220 000 Zuschauer an und ist damit eine der größten Motorsportveranstaltungen in Deutschland. Eine Studie der Hochschule Kaiserslautern hat ergeben, dass durch die erwarteten 220 000 Zuschauer ca. 20 Millionen Euro in die Kassen der Hoteliers, Gastwirte und Händler gespült werden. Eine solche Veranstaltung dient auch als Werbung für unser Bundesland und bringt auch in Zukunft Menschen zu uns, die wir auf diesem Wege für uns begeistern konnten. Das Gebiet rund um den Bostalsee ist ein Zentrum für Events aller Art. Der Ausbau der Schotterfläche gegenüber des Campingplatzes kann auch in Zukunft als Parkplatz für die vielseitigen Veranstaltungen dienen. Aufgrund der genannten Argumente und der stattfindenden Abwägung zwischen den kollidieren Verfassungsgütern und der Tatsache, dass keine Bedenken in umweltrechtlicher Hinsicht in dem vorgeschalteten Verfahren geäußert wurden, bin ich ein Befürworter dieser Veranstaltung. Traditionen müssen gewahrt werden und jeder sollte die Möglichkeit erhalten, seinen Hobbies und Vorlieben nachzugehen. Ich hoffe, dass ich Ihre Anfrage zufriedenstellend beantworten konnte.
Mit freundlichen Grüßen
Alexander Funk