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Alexander Funk
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Frage von Yves B. •

Frage an Alexander Funk von Yves B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Funk,

wie ich der Dokumentation Ihres Abstimmungsverhaltens auf Abgeordnetenwatch entnehme, haben Sie das neue Gesetz zur Strafbarkeit von Abgeordnetenbestechung am 21.02.2014 mitgetragen. Obgleich ich die Ausweitung des bisherigen Straftatbestandes begrüße, lässt mich folgender (hier gekürzt wiedergegenbene) Bericht Gregor Hackmacks von der Bundestagsanhörung am 18.02.2014 an ihrer faktischen Wirksamkeit zweifeln:

"Alle anderen Sachverständigen - selbst die der Großen Koalition! - schlossen sich unserer Forderung an: Die Formulierung ,im Auftrag oder auf Weisung´ sollte aus dem Entwurf gestrichen werden. Eine von der Union geladene Strafverteidigerin gab zu, dass es aufgrund dieser Formulierung wohl nie zu einer Verurteilung kommen wird. Einem Politiker dürfte nicht nachzuweisen sein, dass er im Auftrag oder auf Weisung gehandelt hat. Leider interessiert das die Abgeordneten von CDU/CSU und SPD nicht. Längst ist der Gesetzestext von den Fraktionsspitzen beschlossen und Teil eines Gesamtpakets. Zu diesem Paket auch eine saftige Diätenerhöhung um mehr als 10 Prozent. Als ich die Abgeordneten aufforderte, sich nicht an die Vorgaben der Fraktionsspitze zu halten und nur nach dem eigenen Gewissen zu entscheiden, ging ein empörtes Rauen durch den Saal."

Diesbezüglich bitte ich um Auskunft,

-ob auch Sie als Koalitionsabgeordneter den Änderungsantrag der Grünen, die strittige Formulierung zu ändern, abgelehnt haben, und wenn ja, warum,
-und ob Sie in Betracht ziehen, dass der Entwurf zur Diätenerhöhung von Teilen der Öffentlichkeit als Versuch der Regierungsfraktionen gesehen wird, den eigenen Abgeordneten die Zustimmung zu einem Anti-Bestechungsgesetz abzukaufen.

Mit freundlichen Grüßen

Yves Busch

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Busch,

vielen Dank für Ihre Nachfrage. Es freut mich zunächst, dass Sie unsere Bemühungen zur Korruptionsbekämpfung und zu klareren Regelungen bei der Bestechung von Abgeordneten würdigen. Mit den neuen Regeln wird der Begriff der Korruption im Bundestag auf alle unsauberen Verhaltensweisen bei der Ausübung des Mandats ausgedehnt, etwa auch dann, wenn eine Interessengruppe versucht, Einfluss auf ein Gesetzgebungsverfahren zu nehmen: „Wer . . . einen ungerechtfertigten Vorteil für sich oder einen Dritten als Gegenleistung dafür fordert, sich versprechen lässt oder annimmt, dass er bei der Wahrnehmung seines Mandats eine Handlung im Auftrag oder Weisung vornehme oder unterlasse, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“ Ziel des Gesetzes ist es ja auch, ungerechtfertigte Vorteile, die als Gegenleistung für eine mandatsbezogene Handlung oder Unterlassung im Auftrag oder auf Weisung des Vorteilsgebers gefordert, vereinbart oder angenommen werden, unter Strafe zu stellen. Inwieweit hierzu die Benennung mit der Begrifflichkeit ‚im Auftrag oder Weisung‘ unzureichend ist, wird mir nicht deutlich. Genau darum geht es doch: Strafbare Praktiken und Stimmenkauf abzugrenzen von nicht strafbaren. Nun mag man Probleme bei der Praktikabilität sehen, über die ich mir als Nicht-Jurist kein abschließendes Urteil erlauben mag. Inwiefern solche Probleme jedoch durch die Formulierung „zur Vertretung oder Durchsetzung der Interessen des Leistenden oder eines Dritten“ – wie sie der Änderungsantrag vorsieht, nicht auftreten, erschließt sich mir nicht. Ich stimme indes meinem Kollegen Uhl zu, der im Plenum klar bekannte, dass wir nun sehen müssen, inwiefern das Gesetz praktikabel ist und bereit sein sollten, ggf. nachzubessern.

Im übrigen haben alle Fraktionen sich konstruktiv und zustimmend an der Beratung beteiligt, was sich auch in der fast ausnahmslosen Akzeptanz des Gesetzentwurfs bei der Abstimmung zeigt.

Zu Ihrer zweiten, eher suggestiven Fragen: Natürlich gibt es sicher ‚Teile der Öffentlichkeit‘, die sowohl die Neuregelung der Abgeordnetenbesoldung als auch die schärfen Korruptionsregelungen ablehnen, warum ich ersterer unabhängig von der Diskussion zur Abgeordnetenbestechung zugestimmt habe, können Sie gerne in meiner vorherigen Antwort bei abgeordnetenwatch.de lesen.

Mit freundlichen Grüßen,

Alex Funk, MdB