Frage an Alexander Funk von Ralf S. bezüglich Finanzen
Ich habe gelesen, dass sie der Diätenerhöhung zugestimmt haben.
Ich habe mir auch die entsprechenden Gesetzesentwürfe hierzu angesehen.
Es kann ja sein, dass ich die wirtschaftliche Situation falsch einschätze, denn für mich ist die Höhe der eigenbeschlossenen "Diätenerhöhung" nicht nachvollziehbar.
Steigende Altersarmut, prekäre Beschäftigung, steigende Menschen, die "aufstocken" müssen, der Trend zum "Drittjob" sind für mich Anzeichen dafür, daß im sozialen Bereich ein schleichender Abbau stattfindet.
Ich selbst bin aufgrund verschiedener Krankheiten befristet berentet. Meine letzte Rentenerhöhung betrug 0,25% und da ich vor meinem 60 LJ. berentet worden bin, werde ich noch mit 10,3% Abschlägen bestraft. Dies gilt selbst bei meiner privaten Altersvorsorge auf Basis einer Betriebsrente, was ich für sozial ungerecht halte. Ich bin für meine Betriebsrente selbst aufgekommen und diese, ohne staatlichen Förderungen, durch mein Monatseinkommen gekoppelt mit der Beschäftigungsdauer erworben.
Zuvor hatte ich Krankengeld, ALGII, Kurzarbeitergeld bezogen, also ein stetiger realer Einkommensverlust hinnehmen müssen.
Frage: Mit welcher Begründung genehmigen Sie sich diese Erhöhung?
Sehr geehrter Herr Schneider,
um es vorweg zu sagen: Die Höhe der Bezüge von Abgeordneten und allgemein von Politikern ist immer eine schwierige Frage, die entsprechenden Abstimmungen mache ich mir nicht leicht und ‚genehmige‘ mir nicht einfach, wie Sie schreiben, etwas mehr Geld.
Seit Jahrzehnten stehen Diätenerhöhungen immer wieder in der Kritik und die Diskussionen werden in den Medien teilweise sehr populistisch und ohne Fakten geführt.
So wird beispielsweise verschwiegen, dass die Reallöhne und Gehälter in Deutschland seit 2000 durchschnittlich um 26,7% gestiegen sind (Quelle Statistische Ämter des Bundes und der Länder), die Abgeordnetendiäten (bis zu unserer Erhöhung) in diesem Zeitraum lediglich um rund 23% erhöht wurden.
Unabhängig von solchen „Rechenspielen“ geht es bei dieser Diätenerhöhung um etwas Grundsätzliches: Wieviel soll ein Abgeordneter verdienen?
Diese Frage ist immer strittig und je nach Blickwinkel wird sie auch anders beantwortet. Bereits in den 90er Jahren wurde hierzu eine unabhängige Expertenkommission eingesetzt, um einen Vorschlag für eine angemessene Bezahlung der Bundestagsabgeordneten zu unterbreiten.
In ihren Empfehlungen rät die Kommission (auch die im Jahr 2011 neu eingesetzte Kommission), die Entschädigung der MdB an die unterste Besoldung von Richtern an Bundesgerichten bzw. an Oberbürgermeister mittelgroßer Kommunen zu orientieren. Dies entspricht der Besoldungsgruppe R6 bzw. B6 und wird damit begründet, dass sowohl Bundesrichter als auch Abgeordnete für ein Verfassungsorgan tätig sind und in ihren Entscheidungen unabhängig sind. Ein Oberbürgermeister einer mittelgroßen Stadt vertritt 40.000 Einwohner und hat eine Verwaltung zu führen, ein Wahlkreisabgeordneter vertritt rund 250.000 Einwohner in Berlin.
Nun kann man lange darüber streiten, ob die R6/B6 angemessen ist oder nicht – jedenfalls ist der Deutsche Bundestag dieser Empfehlung bereits 1995 gefolgt und seither steht im Abgeordnetengesetz, die Diäten sollen diese Höhe erreichen. Nur vollzogen wurde diese Regelung bislang nicht.
Die Differenz zwischen den Diäten und der genannten Besoldung von Richtern beträgt zurzeit ca. 830 Euro monatlich.
Ziel der Großen Koalition war es nun, die Frage der Abgeordnetenentschädigung „endgültig“ zu regeln. Hierzu werden die Diäten in zwei Stufen auf die Besoldungsstufe R6 angehoben.
Ab dem ersten Juli 2016 wird dann die Abgeordnetenentschädigung entsprechend der Erhöhung des Nominallohnindex‘ des Statistischen Bundesamtes jährlich angepasst. Dabei ist dann die Grundlage einer Erhöhung nicht mehr die Selbsteinschätzung, sondern die allgemeine, durchschnittliche Lohnentwicklung aller abhängig Beschäftigten.
Auch wenn Sie meine Entschädigung für zu hoch halten, hoffe ich dennoch, Ihnen die Beweggründe meiner Entscheidung nähergebracht zu haben und bin mit freundlichen Grüßen
Ihr Alex Funk, MdB