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Frage von Peter J. •

Frage an Alexander Funk von Peter J. bezüglich Verbraucherschutz

Hallo Hr.Funk,
am morgigen Tag,also am 29.1.13, soll im DBT über ein Gesetz abgestimmt werden, dass die Höhe der Auszahlungen von Lebensversicherungen wesentlich beeinflussen kann.Es wurde von Verbraucherschützern aufgerufen, dass die Verbraucher die für sie zuständigen Abgeordneten und ihre Kollegen(innen) nochmals sensibilisieren an dieser Abstimmung teilzunehmen. Ich hoffe das ihr euch im Sinne der Verbraucher entscheidet und bitte sie,wenn möglich, mir das Abstimmungsergebnis mitzuteilen.
MfG
Peter Jung

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Jung,

zunächst herzlichen Dank für Ihre Frage.
Ich bin froh, dass die Frage, wie mit den milliardenschweren Bewertungsreserven der Lebensversicherer umgegangen wird, kritisch und offen geführt wird. Das bietet mir auch die Möglichkeit, ein paar Dinge klarzustellen, die in der öffentlichen Diskussion leider etwas unter den Tisch fallen.
Nach einer Rechnung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht könnten die Reserven bei anhaltenden Niedrigzinsen auf bis zu 37 Milliarden Euro bis 2025 ansteigen. Seit 2008 sind die Versicherer angehalten, ihre Kunden zur Hälfte an den Wertzuwächsen, die sich durch die Kurssteigerungen festverzinslicher Wertpapiere ergeben, hälftig zu beteiligen.
Ausschlaggebend für die Überlegungen der Bundesregierung war dabei nicht – wie leider dargestellt – eine Umverteilung von den Versicherten hin zum Versicherungsunternehmen vorzunehmen, sondern eine Regelung zu treffen, die es vermeidet, dass Sicherheitspuffer vorzeitig angegriffen werden müssen. Das Dilemma für die Versicherer besteht nämlich zur Zeit darin, dass sie mit den höherverzinslichen Altanlagen wegen der Niedrigzinsphase derzeit hohe Buchgewinne haben, die sich aber mit der Fälligkeit der Papiere wieder amortisieren. Für alle Kunden, deren Policen nicht zeitnah auslaufen, ist das ein echtes Problem: Die Ausschüttungen gehen nämlich zu ihren Lasten, da weniger Mittel übrig bleiben, was zukünftig ihre Überschussbeteiligungen reduziert.
Ungeachtet dessen sehe ich es wie Sie kritisch, dass aufgrund dieser berechtigten Bedenken rechtliche Ansprüche der Versicherten, deren Verträge auslaufen, in einer –wie berichtet – Größenordnung von bis zu 10.000 Euro wegfallen sollen. Diesen Einwand hatte ich bereits in Gesprächen mit Fachpolitikern geäußert und werde es auch weiterhin tun. In diesem Zusammenhang bin ich froh, dass auch auf unserem Parteitag bereits per Beschluss eine Neuregelung gefordert worden ist, die sich klar die Belange der Versicherten berücksichtigt, deren Verträge auslaufen. Dies wurde auch vom Vorsitzenden des Bundes der Versicherten gewürdigt und begrüßt.
Bis Ende Februar werden nun in einer Arbeitsgruppe neue Lösungsvorschläge vorbereitet. Ich werde auch weiterhin die Zeit nutzen, die berechtigten Kritikpunkte zur Sprache zu bringen und für eine Neufassung der Regelungen zu werben.

Mit freundlichen Grüßen,

Ihr Alexander Funk, MdB