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Alexander Funk
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Frage von Vincenzo T. •

Frage an Alexander Funk von Vincenzo T. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Herr Funk,

wie ich entnehmen konnte, lehnen Sie eine vollständige Angleichung von Lebenspartnerschaften mit der Ehe oder aber eine Eheöffnung für homosexuelle Paare ab. Dahingehend würde es mich interessieren, mit welcher Begründung ein bürgerlich-rechtliches Rechtsinstitut bestimmten Personen verwehrt bleibt und bestimmte Verantwortungsgemeinschaften zu gleichartigen Verantwortungsgemeinschaften schlechter gestellt werden, insbesondere im Hinblick auf die recht eindeutige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und im Hinblick auf Art. 3 GG.

In einer Replik zu Edgar Spengler deuteten Sie des Weiteren an, dass eine Anerkennung von sog. Regenbogenfamilien die Institute "Ehe und Familie" schädigen könnten. Insoweit könnten Sie erläutern, wodurch dies geschähe. Auch merkten Sie an, dass die (Saar-)FDP sich lieber mit wirtschafts- und finanzpolitischen Themen profilieren sollte. Sind Sie also der Auffassung, dass die Gleichstellung homosexueller Mnschen und Paare ein zu vernachlässigendes Thema ist?

Mit freundlichen Grüßen,

V. Truglio

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Truglio,

angesichts der grundsätzlichen Bedeutung Ihrer Fragestellung bzw. Ihrer Ansichten sollen Sie eine doch etwas ausführlichere Antwort bekommen.
Voranstellen möchte ich, dass nach Überzeugung der Christdemokraten und auch meiner Familien die Keimzellen der Gesellschaft sind. Es handelt sich daher um das ureigenste Interesse des Staates, dass Mann und Frau heiraten und Kinder bekommen. Nur so - und dem wird niemand widersprechen können - ist die Zukunft eines Gemeinwesens, mithin eines Staates gewährleistet. Wir sprechen ständig von unserer Verantwortung für künftige Generationen. Diese bedingen aber nun einmal entsprechenden Nachwuchs in Form von Kindern.
Alleine aus dieser Überzeugung heraus zu schließen, dass wir andere Lebensmodelle, andere Formen der Partnerschaft als die herkömmliche Ehe zwischen Frau und Mann - die es in Deutschland ja zunehmend gibt - diskriminieren, ist abwegig. Natürlich muss heute ein Paar nicht mehr heiraten, um füreinander Verantwortung zu übernehmen und Kinder zu bekommen. Natürlich gibt es zunehmend Single-Frauen oder Single-Männer mit Kindern, ob gewollt oder ungewollt. Sie wollen zum Teil die herkömmliche Ehe nicht eingehen, zum Teil sind ihre Ehen gescheitert. Hier gilt unser Grundsatz "Freiheit und Eigenverantwortung"
Der Staat hat nach meiner Überzeugung durchaus das Recht – in vielen Bereichen auch die Pflicht – im wahrsten Sinne des Wortes „staatstragende“ Ziele zu unterstützen. Aus exakt diesem Grund gibt es das Ehegattensplitting, das Sie auch für homosexuelle Paare bzw. eingetragene Lebenspartnerschaften reklamieren. Aber aus den oben formulierten Gedanken heraus, frage ich Sie, aus welchem übergeordneten, staatstragenden Grund der Staat eine homosexuelle Ehe finanziell subventionieren soll? Niemand soll irgendjemandem die Form der Partnerschaft vorschreiben, die er als die für sein Leben richtige empfindet. Aber – und Sie werden mir hier Recht geben müssen – ein staatstragendes Element bedeutet die gleichgeschlechtliche Partnerschaft nicht.
Der Staat hat nach meiner Überzeugung eine wichtige Lenkungsfunktion zu übernehmen. Das Ehegattensplitting ist Teil einer solchen Lenkungsfunktion. Ich bin mir der Schwächen und auch der Ungerechtigkeiten dieses Systems bewusst, dessen Wurzeln aus einer Zeit stammen, in der die Ehe von Frau und Mann der Normalfall war (Er ist es übrigens auch heute noch). Andererseits gibt es zahlreiche Patchwork-Familien, Eltern ohne Trauschein usw., für die das Ehegattensplitting nicht gilt, obwohl auch sie eine wichtige gesellschaftliche Aufgabe erfüllen. Für mich müssen diese Ungereimtheiten – oder richtiger: Ungerechtigkeiten zur Folge haben, das Ehegattensplitting zu einem Familiensplitting weiterzuentwickeln. Familie ist dort, wo Kinder sind: ob mit oder ohne Trauschein!
Die CDU Saar hat dies bereits vor Jahren beschlossen. Aber auch Sie wissen, dass manche Mühlen in der Politik langsam mahlen – und in der breiten Gesellschaft ohnehin. Ich bestreite nicht, dass meine Auffassung zum Familiensplitting in unserer Partei noch nicht mehrheitsfähig ist. Noch überwiegen die Stimmen, die die Ehe an sich, als Institution, fördern wollen. Eine diesbezügliche Änderung bedarf noch längerer Diskussionen und ist auch verfassungsrechtlich nicht unproblematisch.
Die Bundesregierung – und zwar die unionsgeführte – hat am 21. 2. 2011 einen umfangreichen Antwortkatalog zu noch bestehenden Ungleichheiten eingetragener Lebenspartnerschaften gegenüber Ehen veröffentlicht. In der Tat gibt es noch zahlreiche Bereiche, in denen eine Gleichheit hergestellt werden kann und werden muss. Dies gilt insbesondere für das Bürgerliche Gesetzbuch. Es ist müßig, an dieser Stelle all die Gesetze aufzuführen, die ohne Probleme geändert werden können. Sie werden sie ohnehin kennen.
Solange nicht fundamentale Interessen unseres Staatswesens in Frage gestellt werden, werden Sie mich stets an Ihrer Seite finden.

Mit freundlichen Grüßen,

Alexander Funk, MdB