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Alexander Funk
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Frage von Yves B. •

Frage an Alexander Funk von Yves B. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Funk,

folgender Nachrichtenartikel: http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,769201,00.html
erweckt bei mir große Besorgnis bzgl. der darin thematisierten Anordnung des Bundesverfassungsgerichts von 2008, das Bundestagswahlrecht wegen des Problems des negativen Stimmgewichts mit Frist bis 30.06.2011 neu zu regeln.

Abgesehen davon, dass laut Artikel im Fall der nun drohenden Fristüberschreitung insbesondere auch für ggf. erforderliche Neuwahlen „keine rechtliche Grundlage mehr“ bestünde, wäre dies nach der verspäteten Hartz IV-Reform im März (Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Arbeitslosengeld_II#Verfassungsm.C3.A4.C3.9Figkeit_der_Regelleistung ) schon der zweite Bruch eines Verfassungsgerichtsurteils in kurzer Zeit. Als Ende einer solchen Gewohnheitsentwicklung schließe ich eine rechtsstaats- und gewaltenteilungswidrige de focto-Entmachtung des Gerichts nicht aus.
Mir fehlt jedes Verständnis dafür, dass Parlament und v.a. die kraft Parlamentsmehrheit besonders verantwortliche Regierung Merkel trotz der Erfahrungen aus der Hartz IV-Reform und äußerst großzügiger Zeitbemessung sehenden Auges diese Krise heraufbeschworen haben.
Laut Artikel verliert sich die CDU nun in wahlrechtstaktischer Feilcherei mit der FDP und erwägt dabei, die Opposition bei der Neuregelung zu übergehen. Im Übrigen verstehe ich nicht, weshalb eine für die Demokratie so entscheidende Frage wie die des Bundestagswahlrechts im GG nur rudimentär geregelt und in den entscheidenden Details nur der einfachen Mehrheit jener unterstellt ist, die damit eine Abwahl zu erschweren versucht sein können.

Neben einer Stellungnahme zu besagtem Verhalten der politisch Verantwortlichen erbitte ich Auskunft, welche inhaltlichen Vorschläge Sie zur Reform haben und was Sie als MdB dahingehend unternommen haben bzw. noch möchten.

Mit freundlichen Grüßen

Yves Busch

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Busch,

herzlichen Dank für Ihre Frage, bei der Sie das in der Tat drängende und wichtige Problem der angemahnten Wahlrechtsreform ansprechen. Im Sommer 2008 hatte das Bundesverfassungsgericht das sogenannte negative Stimmgewicht als nicht verfassungskonform bezeichnet und auf eine Änderung gedrungen, die eigentlich bis Juni 2011 vorliegen sollte.
Die Verzögerung, auf die sie mich ansprechen, wurde von Bundestagspräsident Lammert in recht drastischer Weise als ‚peinlich‘ und ‚ärgerlich‘ bezeichnet worden. Das sehe ich auch so. Dennoch liegen die Dinge nicht so einfach wie sie scheinen mögen: Anders als manchmal dargestellt, ist eine Wahlrechtsreform und die jetzige Verzögerung nämlich keine Angelegenheit, die auf die Frontstellung Regierungskoalition/Opposition reduziert werden kann. Wie es den demokratischen Gepflogenheiten entspricht, bemühen sich dabei parteiübergreifend Experten und die entsprechenden Fraktionen um einen möglichst breit zustimmungsfähigen Kompromiss. Dies ist sicher im Sinne der Akzeptanz eines neuen Wahlrechts bei den Bürgerinnen und Bürgern, erschwert aber verständlicherweise auch die Umsetzung. Auch von Seiten der Opposition muss man dabei ein Mindestmaß an Kompromissfähigkeit erwarten können. Dies kann und darf natürlich aber kein Vorwand für weitere Verzögerungen sein.
Selbstverständlich setze ich mich für eine rasche und zustimmungsfähige Lösung nach Maßgabe des Bundesverfassungsgerichts ein. Besonders – und im übrigen auch parteiübergreifend – wichtig ist mir die angemessene Berücksichtigung auch der ‚kleineren‘ Parteien. So sollte eine Neufassung des Wahlrechts nicht zur Folge haben, dass es in kleinen und bevölkerungsarmen Ländern unverhältnismäßig erschwert wird, als Abgeordneter einer ‚kleinen‘ Partei auch die Chance zu haben, ein Mandat im Bundestag zu erreichen. Eine deutliche Benachteiligung in dieser Hinsicht lehne ich ab.

Mit freundlichen Grüßen,

Ihr Alexander Funk, MdB