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Alexander Funk
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Frage von Andreas R. •

Frage an Alexander Funk von Andreas R. bezüglich Recht

Hallo Hr. Funk.

Danke für Ihre Antwort.

Doch meine Frage hinsichtlich einer Verfassungswidrigkeit der AKWs in Deutschland nach dem Unglück in Japan haben Sie mir nicht beantwortet!

Kennen Sie das Urteil aus dem Jahre 1978?
Dem nach verstößt der Betrieb von Atomkraftwerken gegen das Grundgesetz und ist unter den Begriff "Kalkar-Urteil" bekannt.

Das "Kalkar-Urteil" verlange ausdrücklich die umfassende Berücksichtigung aller (!), insbesondere aller neuen Erkenntnisse zu den Risiken der Atomenergienutzung. Also auch der Endlagerung Jahrtausende strahlenden Mülls!
Das Bundesverfassungsgericht bescheinigt den Betrieb der Atomkraft, gerade noch solange verfassungskonform zu sein, wie ihr Gefährdungspotenzial lediglich vorstellbar ist. Hier erinnere ich z.B. auch an die ASSE.
Spätestens der Fukushima-GAU habe zu solchen Erkenntnissen geführt, die eindeutig zeigen, dass Atomenergie nicht sicher und kontrollierbar ist. Ich glaube nicht, dass wir darüber noch diskutieren müssen, allein in Gedenken an alle direkten und indirekt verstrahlten Menschen, die dadurch gestorben, verkrüppelt geboren oder anderweitig betroffen sind.

Damit sind Klagen wie die von RWE nichtig. Ggf. auch entsprechende Verträge, die die Bundesregierung außerhalb der Gesetzgebung vereinbart hat.
Auch wäre die Laufzeitverlängerung in ihrer Gesamtheit auf verfassungsrechtliche Bedenken zu durchleuchten. Hier sehe ich u.a. Hr. Wulff in der Pflicht ggf. seine Gesetzesveröffentlichung zu widerrufen. Die Laufzeitverlängerung ist in mehrfacher Hinsicht verfassungswidrig. Das muss DRINGEND geprüft werden.

Wie stehen Sie als gewählter Volksvertreter zu den aktuellen Tatsachen und damit verbunden zu dem Verfassungsurteil aus 1978?

Dazu würden mich auch folgende Fragen interessieren:

Akzeptieren Sie Urteile der Verfassungsrichter als bindend?
Leiten Sie einen entsprechende Prüfungsauftrag im Bundestag ein?
Als Abgeordneter hätten Sie die Verpflichtung dazu...

Viele Grüße
Andreas Rohrmann

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Rohrmann,

für Ihre Hinweise zur Rechtssprechung in Sachen Kernenergie danke ich Ihnen. Das von Ihnen genannte Urteil aus dem Jahre 1978 ist mir im Detail nicht bekannt, indes bin ich kein Jurist und äußere mich als Abgeordneter des Deutschen Bundestages nicht zu anhängigen Prozessen, etwa zu den von Ihnen genannten Klagen von RWE gegen die Abschaltung von Kernkraftwerken. Ich vertraue hier der Kompetenz unserer Justiz und fühle mich – wie Sie fragen – selbstredend der Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichts verpflichtet und durch sie gebunden.
Unabhängig von den Klagen gegen die vor der Japan-Katastrophe beschlossene Laufzeitverlängerung ist die Diskussion nach den schockierenden Ereignissen nichtsdestoweniger eine andere: Als einziges Land bemüht sich Deutschland derzeit um einen schnellstmöglichen, vollständigen Ausstieg aus der Nutzung der Kernenergie. Dies beinhaltet freilich eine vorbehaltlose und realistische Prüfung der Laufzeiten unserer Kernkraftwerke.

Mit freundlichen Grüßen,

Ihr Alexander Funk, MdB