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Alexander Funk
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Frage von Kai S. •

Frage an Alexander Funk von Kai S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Guten Tag ,

ich habe ein paar Fragen an Sie . Hoffe das diese auch bis zu Ihnen durchkommen . Danke

1. Nach geltendem Völkerrecht müssen die Alliierten Deutschland nach spätestens 60 Jahren zurückgeben . Wird dies jemals geschehen und die Besatzer abziehen??

2. Mit der Streichung des Artikels 23 ist am 17.07.1990 nicht nur das Grundgesetz sondern die ,,Bundesrepublik Deutschland´´ selbst als provisorisches Staatsgebilde erloschen . Wann tritt somit das Deutsche Reich wieder in Kraft??

3. Kann ich für mein Eigentum Staatsgarantie fordern, so wie es für diverse Unternehmen gemacht wird ?

Danke für die Antwort

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Sand,

Ihre Frage habe ich erhalten. Mir ist zwar nicht ganz klar, ob sie ernst gemeint ist, dennoch werde ich sie ernsthaft beantworten: Sie sprechen davon, die Alliierten müssten Deutschland spätestens nach 60 Jahren zurückgeben. Mir ist nicht bekannt, dass die Alliierten des Zweiten Weltkriegs Deutschland jemals besessen hätten. Sie haben - die Sowjetunion auf der einen Seite, die drei Westalliierten auf der anderen - den beiden Staaten in Deutschland 1955 die weitgehende Souveränität gewährt, 1990 mit der Wiedervereinigung die volle.

Deutschland als Ganzes bestand als Völkerrechtsubjekt auch nach 1945 fort. Die Bundesrepublik Deutschland war kein provisorisches Gebilde, sondern der Rechtsnachfolger des Deutschen Reiches. Vielleicht verwechseln Sie dies mit der provisorischen Bundeshauptstadt Bonn. Der Bundesrepublik sind die neu gebildeten Länder der ehemaligen DDR beigetreten. Die Frage nach „Wiederbelebung“ des Deutschen Reiches ist somit hinfällig.

Wenn Sie nachweisen können, dass Ihr privates Eigentum im Sinne des freiheitlich-demokratischen Rechtsstaates und unserer Wirtschaftsordnung systemrelevant ist, können wir die Frage nach der Staatsgarantie für Ihr Eigentum gern eingehender erörtern.

Mit freundlichen Grüßen,

Alexander Funk, MdB