Frage an Alexander Fuhr von Gerd S. bezüglich Verkehr
Sehr geehrter Herr Fuhr,
ich möchte gerne von Ihnen wissen, wie Sie zur Windkraft im Pfälzer Wald stehen.
Wenn ich es richtig verstehe liegt dank einer Gesetzesänderung der rot grünen Landesregierung die Genehmigungshoheit für die Errichtung solcher Anlagen bei den Kommunen. Diese werden dadurch -sagen wir mal- in die Versuchung geführt, die klammen Kassen durch Erträge aus Windkraftanlagen zu füllen. Das große Hauen und Stechen und die Zwietracht, die dadurch entsteht, dass man die Anlagen möglichst auf die Gemarkungsgrenzen setzt, somit die Nachbar(gemeinden) dem Geräusch und dem Schattenschlag aussetzt und selbst die Erträge kassiert nimmt man offenbar billigend in Kauf.
Wäre es nicht sinnvoller ein landesweites Raumordnungsverahren für Windkraftanlagen zu installieren, welches unter einheitlichen Gesichtspunkten wie Ertragsmöglichkeit (=Windaufkommen), Entfernungs- und Sichtachsenverhältnissen zu Wohnbebauung sowie Aufwand für die Netzanbindung günstige Standorte erst mal ausfindig macht, diese ausweist und dann dort, und nur dort den Kommunen erlaubt Anlagen zu errichten? Damit wäre es sicher auch nicht allen recht gemacht, es würden aber wenigstens alle gleich schlecht (oder gut) behandelt.
Ob man dann auch in Naturparks wie z. B. dem Pfälzer Wald Anlagen zuläßt oder nicht oder auch nur die Nabenhöhe begrenzt sollte ebenfalls auf Landesebene entschieden werden. Ich bin da selber unschlüssig - bin aber der Meinung, verpargelte Landschaften sind mir allemal lieber als ein Endlager oder ein AKW in der Nähe.
Die jetzige Situation mag -aus grüner Sicht- taktisch ein geschickter Schachzug sein: Man kann sich 1. selber aus der Verantwortung nehmen und sorgt 2. dafür, dass auf einmal Angehörige politischer Lager, zu denen man eigentlich in Opposition steht sich für Windkraftanlagen einsetzen. Ob das für die nötige Aktzeptanz dieser Technik sorgt bezweifle ich.
Zuletzt: Wieso haben Sie die Frage von Frau Remier noch nicht beantwortet?
freundliche Grüße
Gerd S
Sehr geehrter Herr Schaaf,
ich unterstütze nachdrücklich das klima- und energiepolitische Ziel unserer Landesregierung, bis zum Jahr 2030 bilanziell 100 % des Strombedarfs aus erneuerbaren Energien zu decken.
Um dieses ehrgeizige Ziel zu erreichen, werden die windstärksten Standorte in unserem Land benötigt. Bei der Auswahl geeigneter Standorte ist auf die Vereinbarkeit ökologischer Belange mit der Nutzung der Windkraft zu achten. Die Fortschreibung des Landesentwicklungsprogramms (LEP IV) trägt durch zahlreiche Einschränkungen der Windenenergienutzung den vorgebrachten Bedenken ausreichend Rechnung. Als verbindliche Ausschlussgebiete für die Windenergienutzung in Rheinland-Pfalz werden darin u.a. die Kern- und Pflegezone des Biosphärenreservats Naturpark Pfälzerwald, Naturschutzgebiete und derartige Gebiete in Planung festgelegt. Die Kernzonen machen ca. 2,3 % der Fläche aus, weitere 28 % der Flächen sind Pflegezone.
Damit ist ein sehr großer Teil des Pfälzerwaldes von der Nutzung der Windenergie ausgenommen. Vorhaben in den restlichen Gebieten bedürfen der genauen Abwägung. Sie müssen eine ausreichende Windhöffigkeit aufweisen, um wirtschaftlich als Windkraftstandort in Frage zu kommen. In der Begründung der Rechtsverordnung wird der Begriff dahingehend konkretisiert, dass Standorte dann als windstark gelten, wenn sie eine durchschnittliche Windgeschwindigkeit von 5,8 bis 6,0 m/sek in 100 Meter über dem Grund erreichen.
Darüber hinaus muss geprüft werden, ob sie sich jeweils aus naturschutzrechtlichen Erwägungen eignen, denn neben den Schutzgebietsrestriktionen sind vor allem auch Artenschutzaspekte relevant. Eine vollständige Freihaltung der Biosphärenreservate von der Windkraftnutzung wird selbst vom zuständigen MAB-Nationalkomitee nicht gefordert. Dies hat am 5.9.2012 ausdrücklich festgestellt: "In Entwicklungszonen - soweit sie nicht durch rechtlichen Schutz von einer Windenergienutzung ausgeschlossen sind - ist die Windkraftnutzung bei Einhaltung hoher Standards möglich".
Im Pfälzerwald wurde mit der erwähnten Fortschreibung des LEP IV eine Lösung gefunden, die in weiten Bereichen die Besonderheiten des Gebietes berücksichtigt und den Ausbau der erneuerbaren Energien einschränkt. Gleichzeitig wird an bestimmten Stellen den Gemeinden vor Ort Spielraum gegeben, einen wichtigen Beitrag zur Energiewende und damit zur nachhaltigen Entwicklung zu leisten. Die Kommunen erhalten über das LEP IV mehr Freiraum und damit mehr Verantwortung als bisher bei der konkreten Gestaltung der Energiewende, denn sie wissen am besten, wo in ihrer Umgebung wie viele Windräder stehen können oder an welcher Stelle das unverträglich ist. Ich bin sicher, dass mit diesen Vorgaben der Fortschreibung des LEP IV ein fairer Ausgleich zwischen den gleichberechtigten Belangen des Natur- und Umweltschutzes auf der einen sowie der notwendigen Gewinnung von Strom aus Windkraft auf der anderen Seite gelungen ist.
Mit freundlichen Grüßen,
Alexander Fuhr