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Alexander Föhr
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Frage von Heike O. •

Sehr geehrter Herr Föhr, wie stehen Sie dazu, dass der Infektionsschutz gegen SARS-CoV-2 an Schulen wegfällt, während die Präsenzpflicht wiedereingeführt wurde?

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Sehr geehrte Frau Opizzo,

vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich des Schutzes von Schülerinnen und Schülern gegen eine Covid-19 Ansteckung ab Beginn des neuen Schuljahres.

Gerade als Vater einer schulpflichtigen Tochter halte ich es persönlich für sehr wichtig, Kinder und Jugendliche vor Ansteckungen zu schützen. Zwar führt eine Ansteckung mit Covid bei diesen Altersgruppen nur selten zu schweren Infektionsverläufen, aber es gibt solche Verläufe und nach wie vor ist die Anzahl von Long-Covid Fällen (auch bei ursprünglich nur leichten Verläufen) offen, wenn auch hier mit geringer Anzahl.

Auf der anderen Seite haben wir in den letzten 18 Monaten in sämtlichen Bundesländern - ja weltweit - gesehen, dass Präsenzunterricht nicht vollständig ersetzt werden kann. Während ein kleiner Teil keine Nachteile zumindest beim Vermitteln des Stoffes hatte, sind bei vielen Schülerinnen und Schülern Lücken entstanden, einige sind sogar komplett „verloren“ gegangen. Dazu kommt für viele die Herausforderung durch die Reduktion der sozialen Kontakte. Es gibt sicher vieles an der Digitalisierung der Schulen (technisch wie auch bei der Vermittlung des Stoffes selbst), was verbessert werden kann, aber die Nachteile durch eine Aussetzung des Präsenzunterrichts bleiben.

Diese Abwägung zwischen Gesundheitsschutz und Präsenzunterricht findet in jedem Bundesland statt. Dabei gibt es den von Ihnen angesprochenen Wegfall des Infektionsschutzes an Schulen nach meiner Abklärung in keinem Bundesland.

Wie sie wissen, sind in Deutschland die Länder für die Schulen zuständig. Ich habe mich zu Detailfragen für Baden-Württemberg daher an den Landtagsabgeordneten Dr. Albrecht Schütte (CDU) gewandt, der die Wahlkreise Heidelberg sowie Weinheim betreut. Dieser weist auf die weiterhin bestehenden Maßnahmen des Infektionsschutzes hin, u.a.:

  • Die Maskenpflicht bleibt auch im neuen Schuljahr, mit Ausnahmen (etwa im Sportunterricht, beim Essen/Trinken bzw. außerhalb von Gebäuden)
  • Nicht geimpfte bzw. genesene Schülerinnen und Schüler werden weiterhin regelmäßig getestet. Dafür reicht der Nachweis Schüler bzw. Schülerin zu sein, jetzt auch als Testnachweis.
  • Weiterhin gilt die Empfehlung, zu anderen Personen den Mindestabstand von 1,50 Metern einzuhalten
  • Zudem sind Räume spätestens nach 20 Minuten zu lüften. (Bei Warnung durch CO2-Sensoren ist die Lüftung schon vorher obligatorisch.)
  • Für den Fall einer nachgewiesenen Covid Infektion in einer Klasse, tritt an die Stelle einer Absonderungspflicht eine tägliche Testpflicht während einer Woche für alle Schülerinnen und Schüler der betroffenen Klasse.

Weitere Informationen finden Sie hier: https://km-bw.de/Kultusministerium,Lde/startseite/sonderseiten/corona-verordnung-schule. Dabei bezieht sich Stand heute ein Teil der Informationen nicht auf die aktuellste Verordnung. Diese finden Sie hier: https://km-bw.de/site/pbs-bw-km-root/get/documents_E496318276/KULTUS.Dachmandant/KULTUS/KM-Homepage/Coronaverordnungen/2021-08-27%20CoronaVO%20Schule.pdf

 

In der Abwägung zwischen Präsenzunterricht und Infektionsschutz halte ich die für Schulen vorgesehenen Regeln in Baden-Württemberg für zweckmäßig.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Alexander Föhr

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