Sehr geehrter Herr Kopper,
vielen Dank für Ihre erneute Nachfrage.
Ich verweise Sie auf meine Antworten vom 14. und 25. September 2009.
Mit freundlichen Grüßen
Alexander Dobrindt MdB
Sehr geehrter Herr Kopper,
vielen Dank für Ihre erneute Nachfrage.
Ich verweise Sie auf meine Antworten vom 14. und 25. September 2009.
Mit freundlichen Grüßen
Alexander Dobrindt MdB
Sehr geehrter Herr Büttcher,
vielen Dank für Ihre erneute Nachfrage.
Ich verweise auf meine Antwort vom 25. September 2009.
Mit freundlichen Grüßen
Alexander Dobrindt MdB
(...) Die Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung schreibt vor, dass in Deutschland bei Lebensmitteln in Fertigverpackungen sichergestellt wird, das sich Verbraucherinnen und Verbraucher anhand der Angaben auf dem Etikett über die bei der Herstellung eines Lebensmittels verwendeten Zutaten - also auch über Einsatz des Süßstoffs Aspartam - informieren und ihre Kaufentscheidung entsprechend treffen können. Nach diesen Vorschriften - und dies ist wichtig für Sie zu wissen - muss die Verwendung von Aspartam grundsätzlich im Zutatenverzeichnis durch die Angabe des Klassennamens Süßstoff und zusätzlich der Verkehrsbezeichnung des Stoffes (Aspartam) oder der E-Nummer (E 951) gekennzeichnet werden. (...)
(...) Wir müssen in der globalisierten Welt ein verlässlicher Partner für unsere Verbündeten sein. Maßstab unserer außenpolitischen Ziele ist dabei die Wahrung unsere sicherheitspolitischen Interessen. Gerade in der Außen- und Sicherheitspolitik geht Verlässlichkeit und Berechenbarkeit immer vor kurzfristigem Prestigedenken. (...)
(...) Das heißt, wir wollen unser personelles Engagement verstärken, um die Entwicklungshilfe konsequenter zu unterstützen. (...)
(...) Dies heißt aber nicht, dass Fluglärm in jeden Fall geduldet werden muss. So weise ich Sie darauf hin, dass Ihnen und anderen Betroffenen, die die Vorschriften hinsichtlich des Fluglärms verletzt sehen, selbstverständlich der Rechtsweg offen steht. (...)