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Frage von Werner K. •

Frage an Alexander Dobrindt von Werner K. bezüglich Verbraucherschutz

Sehr geehrter Herr Dobrindt,

zu Ihrer Antwort von heute:
Ich habe soeben im Auswärtigen Amt angerufen und dort nachgefragt, wer Ihnen eine Auskunft über Lärmobergrenzen laut TA Lärm hätte geben können.
Ich erhielt vom Bürgertelefon die eindeutige Auskunft, dass dies wohl eher eine Sache des Umweltministeriums sei, das AA hat damit schon überhaupt nichts zu tun.
Somit muss ich als Bürger statuieren, dass Sie sich auf meine Fragen nicht vorbereitet haben und bewusst oder schlampig eines lästigen Fragestellers entledigen wollten.
Ich selbst muss feststellen, dass es nach der TA Lärm Obergrenzen gibt und dass unsere Gaststreitkräfte diese Grenzen bei ihren Hubschrauberflügen nicht einhalten und sogar bis hin zur Schmerzgrenze überschreiten. Das Auswärtige Amt kann also darüber überhaupt nichts sagen!
Auch auf die Frage der Kündigung des NATO-Truppenstatuts gehen Sie nicht ein.
Hiermit wiederhole ich diese Frage: wie stehen Sie zu einer Renovierung der seit Jahren überholten Verträge (dazu bedarf es natürlich einer Kündigung zumindest in Teilen), wenn Sie gewählt werden sollten?

Ob Sie noch vor der Wahl antworten können?
Werner Kopper

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Kopper,

vielen Dank für Ihre erneute Nachfrage.

Ich verweise Sie auf meine Antworten vom 14. und 25. September 2009.

Mit freundlichen Grüßen

Alexander Dobrindt MdB

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