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Alexander Dobrindt
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Frage von Werner K. •

Frage an Alexander Dobrindt von Werner K. bezüglich Verbraucherschutz

Sehr geehrter Herr Dobrint,

Danke für Ihre Antwort vom 14. 09. 2009 im Abgeordnetenwatch Doch viel geholfen hat sie mir nicht, denn in der von Ihnen erwähnten Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm - TA Lärm finde ich (und sicher auch unsere Gaststreitkräfte) kein Wort über Hubschrauberlärm bzw. Fluglärm. Ihr Hinweis auf das NTS und ZANTS bringt nichts, Ihre Bemerkung, dass von den Bündnispartnern nach Kenntnis des AA die zulässigen Lärmobergrenzen eingehalten werden, betrachte ich als Lüge, bisher hat noch keine Stelle, die von mir laufend Messergebnisse erhielten, meine Messungen angezweifelt. Auch das Auswärtige Amt hat sich bei uns in Mittelfranken zum Thema Hubschrauberlärm weder aktiv noch passiv zu Wort gemeldet!
Nicht beantwortet haben Sie auch meine Frage zu Ihrem Standpunkt NATO-Truppenstatut!
Nicht beantwortet haben Sie mir die Frage, was Sie zum Schutz der Bevölkerung vor dem Fluglärm zu tun gedenken!

Nun meine präzisen Fragen mit der Bitte um präzise und nicht ausweichende Antworten: Werden Sie (falls Ihnen wieder der Einzug in den Bundestag gelingt) Rückgrat zeigen und dafür einstehen, dass die Bevölkerung Mittelfrankens vom Hubschrauberlärm der nicht dem NATO-Oberbefehl unterstehenden US-Einheiten befreit werden?
Werden Sie und die CSU sich im Bundestag dafür einsetzen, dass Mittelfranken nicht scheibchenweise zum größten Hubschrauber-Flugzeugträger uramerikanischer Hegemoniebestrebungen ausgebaut wird?
Werden Sie sich dafür einsetzen, dass der Militarisierung endlich Einhalt geboten wird, das NATO-Truppenstatut gekündigt und den tatsächlichen Bedürfnissen angepasst neu verhandelt wird?
Werden Sie sich dafür einsetzen, dass das romantische Franken und der Naturpark Frankenhöhe nicht zum Truppenübungsplatz verrückt gewordener amerikanischer Interessen mutieren werden?

Grüße vom Hubschrauber-Truppenübungsplatz Katterbach und Umgebung
Werner Kopper

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Kopper,

vielen Dank für Ihre erneute Nachfrage.

Ich kann Sie nur wieder auf meine Antwort vom 14. September 2008 verweisen. Nach Informationen des Auswärtigen Amtes werden die in der Sechsten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Bundesimmissionsschutzgesetz festgelegten Lärmobergrenzen nicht überschritten. Andere Informationen liegen mir nicht vor.

Dies heißt aber nicht, dass Fluglärm in jeden Fall geduldet werden muss. So weise ich Sie darauf hin, dass Ihnen und anderen Betroffenen, die die Vorschriften hinsichtlich des Fluglärms verletzt sehen, selbstverständlich der Rechtsweg offen steht. Eine Kündigung des NATO-Truppenstatuts halte ich für nicht angemessen.

Mit freundlichen Grüßen

Alexander Dobrindt MdB

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