Wie stellen Sie sich die EU-richtliniekonforme Umsetzung von Art. 12-14 der Richtlinie 2001/55 vor? Was ist Ihre Meinung zu dem vorgestrigen Raketeneinschlag in Ivano-Frankivs'k in der Westukraine?
Was schwebt Ihnen als EU-richtlinienkonforme Alternative zu Bürgergeldleistungen im Sinne des Art. 12-14 der Massenzustromsrichtlnie iVm Durchführungsbeschluss des EU-Rats vom 4.3.22 für Vertriebene (der deutsche Begriff aus dem Durchführungsbeschluss) aus der Ukraine (bis zum 4.3.25), die unionsrechtlich keine Asylbewerber sind, vor? Ein neues sozialrechtliches Regelwerk oder gar eine neue Behörde speziell für Vertriebene aus der Ukraine, die keine Asylbewerber sind?
Was ist Ihre Meinung zu dem vorgestrigen Raketeneinschlag in Ivano-Frankivs'k in der Westukraine und woher schöpfen Sie Anekdoten über die sicheren Orte in der West-Ukraine?
Sehr geehrter Herr H.,
bereits im Januar dieses Jahres haben wir als CSU im Deutschen Bundestag bei unserer Klausurtagung deutlich gesagt:
Deutschland hat über eine Million Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine aufgenommen. Wir sind unserer humanitären Verpflichtung aus voller Überzeugung nachgekommen und werden ihr auch künftig nachkommen. Gleichzeitig müssen wir fast zwei Jahre nach Beginn von Putins Angriffskrieg darauf reagieren, dass das Bürgergeld falsche Anreize setzt und die Zahl der erwachsenen, erwerbsfähigen ukrainischen Flüchtlinge, die einer sozialversicherungspflichtigen Arbeit nachgehen, in Deutschland sehr viel niedriger ist als in unseren Nachbarländern. Während in den Niederlanden 70 Prozent der ukrainischen Flüchtlinge einer Beschäftigung nachgehen, sind es in Deutschland unter 20 Prozent.
Wir wollen deshalb allen erwerbsfähigen ukrainischen Flüchtlingen ein Arbeitsangebot machen. Wenn zumutbare Arbeitsangebote abgelehnt werden, muss es Leistungskürzungen bis hin zum Leistungsentzug geben. Zudem müssen in Zukunft Flüchtlinge, die über die Massenzustrom-Richtlinie nach Deutschland gekommen sind, wieder aus dem Bürgergeldbezug herausgenommen und mit anderen Schutzsuchenden gleichgestellt werden. Beim Bezug von Sozialleistungen ist die Bedürftigkeit auch bei ukrainischen Flüchtlingen zu prüfen. Außerdem wollen wir, dass mit der ukrainischen Regierung die notwendigen Voraussetzungen geschaffen werden, damit ukrainische Flüchtlinge in sichere Gebiete der West-Ukraine zurückkehren können.
Sie finden alle Details des Beschlusses hier: https://www.csulandesgruppe.de/sites/default/files/2024-01/24-01-08_Beschluss_Seeon24.pdf
Mit freundlichen Grüßen
Alexander Dobrindt