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Alexander Dobrindt
CSU
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Frage von Melanie R. •

Wie soll man den Heizungstausch bei der Erbschaftssteuer anrechnen, wenn man keine Erbschaftssteuer zahlen muss?

Sehr geehrter Herr Dobrindt,

bitte um konkrete Antwort: Mein Elternhaus ist unter 500.000 Euro Wert und hat noch eine alte Gasheizung. Sollte ich irgendwann erben, muss in eine neue Heizung investiert werden. Mit dem aktuellen GEG würde ich Förderung erhalten. Mit der Planung der CSU könnte ich die Investition bei der Erbschaftssteuer abziehen. ALLERDINGS, da ich Tochter bin, zahle ich keine Erbschaftssteuer. Heißt mit der noch geltenden Regel bin ich besser dran. WARUM versuchen Sie den Menschen einzureden, Ihre Idee sei die Bessere? Übersehe ich etwas?

Viele Grüße M. R.

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