Frage von Patrick B. • 29.03.2024
Urteil des Ersten Senats vom 5. November 2019 - 1 BvL 7/16 - Sanktionen im Sozialrecht
Sehr geehrter Herr Dobrindt,
das BVerfG hat in seinem Urteil zu Harz-IV-Sanktionen am 5.11.2019 begründet, inwieweit die Mitwirkungspflicht überhaupt sinnvoll eingefordert werden kann und klare Grenzen bei Leistungs-Kürzungen gesetzt (max. 30%).
1) Weshalb bringen Mitglieder Ihrer Fraktion dieses Thema fortlaufend in den demokratischen Diskurs ein (Bundestag, Talkshows...) und erwecken dabei teils den Anschein, als gäbe es die Möglichkeit zur nahezu kompletten Streichung der Leistungen?
2) Täuscht der Eindruck, dass Ihrer Fraktion einige Urteile (wie das Grundsatzurteil zur Schuldenbremse) im Diskurs wichtiger sind, als andere (Sanktionen im Sozialrecht, Klimabeschluss)?
Vielen Dank und freundliche Grüße, Patrick G. B..
Antwort ausstehend von Alexander Dobrindt CSU