Möchten Sie das öffentliche Dienstrecht insoweit flexibilisieren, dass ein horizontaler Laufbahnwechsel, z.B. vom Vollzugs- in den Verwaltungsdienst, behördenübergreifend ermöglicht wird?
Sehr geehrter Herr Dobrindt,
bisher ist es so, dass wenn man sich als Vollzugsbeamter des Bundes auf eine bei einer anderen Bundesbehörde (ohne Vollzugsdienst) ausgeschriebenen Stelle (Tarifbeschäftigter oder Verwaltungsbeamter) bewirbt, für die man die formellen Bildungsvoraussetzungen erfüllt (z.B. extern erworbener Bachelor-/ Masterabschluss), man sich aus dem Beamtenverhältnis entlassen lassen muss und lediglich als Tarifbeschäftigter einsteigen kann. Dies macht einen Wechsel für Beamte aus Fachlaufbahnen wie z.B. den Vollzugsdienst sehr unattraktiv, obwohl diese ggf. über ein externes Studium die in der Stellenausschreibung geforderte Qualifikation erworben haben. Planen Sie diesbezüglich das öffentliche Dienstrecht zu modernisieren und zu flexibilisieren und falls ja inwieweit?Mit freundlichen Grüßen