Frage an Alexander Dobrindt von Norbert K. bezüglich Finanzen
Sehr geehrter Herr Dobrindt!
Ich habe meine Lebensversicherung ausgezahlt bekommen, die ich als "Gehaltsumwandlung" abgeschlossen hatte. Für die Beiträge mußte ich immer auch Sozialabgaben entrichten (Beiträge wurden monatlich gezahlt). Nun muß ich auf die GESAMTE SUMME DER Lebensversicherung die zur Auszahlung gekommen ist, Kranken- und Pflegeversicherungs-Beiträge zahlen! In der Gesamtauszahlung ist ja bereits für mehr als die Hälfte ein Beitrag gezahlt worden (es ist ja lediglich eine Rückerstattung meines eigenen Geldes!)! Zudem wird eine fiktive Rente zugrunde gelegt, von der ein mtl. Beitrag berechnet wird, die auf dem Kapitalmarkt niemals zu erzielen ist.
Für mindestens die Hälfte meiner LV-Auszahlung liegt demnach eine DOPPELBEBEITRAGUNG vor. Eine DOPPELBEBEITRAGUNG ist meines Erachtens nach gesetzeswidrig. Wieso wird man hier als Bürger betrogen?
Mit freundlichen Grüßen
Norbert Kornprobst
Sehr geehrter Herr Kornprobst,
gegen die von Ihnen geschilderte Form der Erhebung von Krankenversicherungsbeiträgen auf Kapitalauszahlungen von Lebens- oder Direktversicherungen liegt ein aktuelles Verfahren beim Bundesverfassungsgericht (AZ: 1 BvR 739/08) zur Rechtsauslegung hinsichtlich privat finanzierter Anteile bei Direktversicherungen vor.
Die von Ihnen dargelegten Argumente sind meines Erachtens nicht gänzlich von der Hand zu weisen, auch wenn die Sozialversicherungsbeiträge während der Einzahlungsphase pauschaliert erfolgten. Zur genannten Problematik bleibt allerdings das Gerichtsurteil des Bundesverfassungsgerichts abzuwarten.
Eine ausführliche Stellungnahme des zuständigen Bundesministeriums für Gesundheit sende ich Ihnen gerne zu. Falls Sie daran Interesse haben, übermitteln Sie mir bitte Ihre Postadresse oder Faxnummer.
Mit freundlichen Grüßen
Alexander Dobrindt MdB