Frage an Alexander Dobrindt von Claus M. bezüglich Bundestag
Sehr geehrter Herr Dobrindt,
"Maskenaffäre", Lobbyisten im Bundestag und den Landtagen, korrupte Abgeordnete, mangelnde Transparenz. Sie schlagen vor, Abgeordnete sollten erst ab 10000 € Nebeneinkünften diese offenlegen müssen. Wieso nicht ab dem ersten Euro? Niemand kontrolliert ernsthaft, ob der Arbeitsschwerpunkt des Abgeordneten im Bundestag liegt - wie das von der Verfassung und der Geschäftsordnung vorgesehen ist - oder sich doch lieber seinen Nebeneinkünften (wie auch immer diese generiert werden) widmet. Es ist kaum vorstellbar, dass 10000 € Nebeneinkünfte (wie Sie und ich und viele andere Wähler wissen, oftmals - vor allem in den Reihen der CSU/CDU - SEHR viel mehr) ohne Arbeitsaufwand erzielt werden können, zwangsläufig die Arbeit im Bundestag darunter leiden muss und das, obwohl eine wahrhaft sehr anständige Aufwandsentschädigung für Abgeordnete aus Steuermitteln finanziert wird. Daher noch einmal meine Frage: welche Gründe gibt es dafür, dass Abgeordnete des Deutschen Bundestags nicht ab dem ersten Euro Nebeneinkünfte Rechenschaft über deren Ursprung ablegen müssen?
Mit freundlichem Gruss
Claus Müller
Sehr geehrter Herr M.,
vielen Dank für Ihre Frage. Über die Begründung und die für alle Abgeordnete des Deutschen Bundestags gleichermaßen geltenden Transparenzregeln können Sie sich hier informieren: https://www.bundestag.de/abgeordnete/nebentaetigkeit/nebentaetigkeit-213826
Mit freundlichen Grüßen
Alexander Dobrindt