Frage an Alexander Dobrindt von Gerhard R. bezüglich Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben
Sehr geehrter Herr Dobrindt,
warum verhindert die CSU seit Jahren eine Einigung zur Reduzierung der Zahl Bundestagsmandate auf das Normalmaß? Wie kann bei der ansteheden Bundestagswahl 21 die Zahl der Abgeordneten noch verkleinert werden?
Geht das nur durch eine Anpassung der Diäten auf der Basis der geringeren Zahl Abgeorneten in Form einer Umlagefinanzierung? Also alle Abgeorneten erhalten solange weniger an Diäten bis die Zahl wieder redziert ist!
Wir Bürger haben kein Verständnis für das Selbstbedienungsprinzip der Parteien!
Sehr geehrter Herr Retting,
vielen Dank für Ihre Frage. Die CSU stellt sich nicht gegen die Verkleinerung des Deutschen Bundestags. Im Gegenteil, wir als CSU im Bundestag haben für eine Begrenzung der Größe des Deutschen Bundestags einen konkreten Vorschlag gemacht, der auf zwei wesentlichen Säulen basiert:
1. Wir wollen die Größe des Deutschen Bundestags bei einer Größe von maximal 650 Abgeordneten deckeln. Um diese Höchstgrenze einzuhalten, schlagen wir vor, die Mandate bei jeder Partei entsprechend dem Wahlergebnis proportional herunterzurechnen.
2. Wir wollen ein bürgernahes Parlament und deshalb wie bisher 299 Wahlkreise beibehalten. Weniger Wahlkreise bedeuten im Ergebnis weniger Bürgernähe – und genau das müssen wir vermeiden. Wir brauchen Abgeordnete, die vor Ort präsent und für die Menschen ansprechbar sind.
Fakt ist auch: Die Zahl der Abgeordneten ist in den letzten Jahren immer weiter gestiegen, während die Anzahl der Wahlkreise gleich geblieben ist. Bei der Wahl 2002 gab es bei 299 Wahlkreisen 603 Bundestagsabgeordnete. Bei der letzten Bundestagswahl 2017 gab es immer noch 299 Wahlkreise, aber im Bundestag sitzen aktuell 709 Abgeordnete. Das zeigt: Wer den Bundestag wirklich begrenzen will, muss bei den Listenmandaten ansetzen und nicht bei den Wahlkreisen.
Wir als CSU im Bundestag wollen ein Wahlrecht, bei dem die Größe des Bundestages eine klare Höchstgrenze hat, und bei dem demokratische Grundsätze, Bürgernähe und Arbeitsfähigkeit vollumfänglich gewährleistet sind.
Mit freundlichen Grüßen
Alexander Dobrindt