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Alexander Dobrindt
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Frage von Matthias J. •

Frage an Alexander Dobrindt von Matthias J. bezüglich Verkehr

Sehr geehrter Herr Dobrindt,

ist es richtig, die Kommunen/Landkreise beim Thema Lärmschutz allein zu lassen? Auf dieser Ebene sind nur relativ ineffiziente Maßnahmen möglich:
- Tempo 30: bis zu 2,5 dB
- Kreisverkehr statt Ampel: bis zu 3 dB (durch gleichmäßigeres Fahren).
- Flüsterasphalt, Einebnung von Flicken, Kanaldeckeln usw.: bis zu 6 dB
Alle diese Lösungen bringen entweder erhebliche unerwünschte Nebenwirkungen mit sich, sind nicht überall sinnvoll umsetzbar oder kosten ein Heidengeld.
Betrachtet man jedoch eine zeitaufgelöste Lärm-Aufzeichnung, so fällt sofort ins Auge, dass die Grundbelastung durch die große Mehrheit der Fahrzeuge überhaupt nicht das Problem ist, sondern dass man gezielt gegen die Lärmspitzen vorgehen muss, genüber deren Pegel 3 oder 6 dB völlig unbedeutend sind. Und hier sehe ich den Bund in der Pflicht, und zwar im Bereich der Grenzwerte für die Neuzulassung von Fahrzeugen.
Warum wurden auch in Ihrer Legislaturperiode die Lärmobergrenzen nicht angepasst? Warum gibt es weiterhin keine Lärmobergrenzen für laute und stinkende Kleinstkraftfahrzeuge wie z. B. Mofa oder Piaggio Ape, die schon längst komplett durch Elektrofahrzeuge ersetzt werden könnten? Warum gehen Sie nicht gezielt gegen Spaßlärm vor? Dazu zähle ich u. a. Ausnahmen für sogenannte Sportwagen/Sportmotorräder. Herumzulärmen hat mit Sportlichkeit nichts zu tun. Stellen Sie klar, dass unsere öffentlichen Verkehrswege weder Rennstrecke noch Bühne für Selbstdarstellungen sind.
Was halten Sie davon, eine jährliche Revision der Lärmemissionsobergrenzen für die verschiedenen Fahrzeugklassen festzuschreiben, und so lange die Verteilung der tatsächlich erreichten Lärmemissionen noch Spielraum anzeigt, die neuen Obergrenzen so festzulegen, dass die 5% lautesten Ausreißer ohne Nachbesserung nach einer Übergangsfrist von z. B. 6 oder 12 Monaten nach Beschlussfassung nicht mehr zugelassen werden können?

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