Frage an Alexander Dobrindt von Guido P.
Sehr geehrter Herr Minister Dobrindt,
warum wird in Deutschland das Rad immer wieder versucht neu zu erfinden? Eine Maut kann man doch nach dem Muster von Österreich oder der Schweiz einführen. Die "Ausländer" zahlen diese Maut und der deutsche Fahrzeugbesitzer erhält in jedem Jahr neu eine Plakette vom der Steuerbehörde zugestellt, die hat doch die Daten, wer Fahrzeugsteuer bezahlt. Außerdem finde ich es diskriminierend, dass die Fahrzeuge nach der Abgasnorm entlastet werden sollen. Diese Fahrzeuge fahren genauso auf der Autobahn, wie jedes andere Fahrzeug auch und werden bei der Fahrzeugsteuer noch zusätzlich entlastet. Was sagt da der Bundesgerichtshof nach dem Gleichheitsgesetz dazu? Ein Fahrzeug mit der Schadstoffklasse 6 ist bei der Maut genauso zu behandeln wie ein Fahrzeug mit der Schadstoffklasse 3, da es die Autobahn nicht mehr und nicht weniger abnutzt. Eine Musterklage und die Antwort des Bundesgerichtshofes hierzu wäre bestimmt interessant.
Mit freundlichen Grüßen
Guido Pohl
Sehr geehrter Herr Pohl,
haben Sie vielen Dank für Ihre Frage. Das Bundeskabinett hat am Mittwoch, den 25.01.2017 die Mautgesetze beschlossen. Mit den vorliegenden Gesetzesentwürfen zur Maut setzen wir die Einigung mit der EU-Kommission um.
Die Erhebung der Maut erfolgt mittels einer elektronischen Vignette – unkompliziert und unbürokratisch.
Wir stärken die ökologische Komponente bei der Kfz-Steuer. Es wird eine über die bestehenden Steuerentlastungsbeträge hinausgehende zusätzliche Entlastung für besonders umweltfreundliche Euro-6-Fahrzeuge geben. Damit richten wir die Maut insgesamt stärker an Umweltkriterien aus, wie es von er EU-Kommission gefordert wurde.
Mit freundlichen Grüßen
Alexander Dobrindt, MdB