Frage an Alexander Dobrindt von Roland K. bezüglich Verkehr
Sehr geehrter Hr. Dobrindt,
ich bin vor ca. 3 Jahren aus Bayern (Ingolstadt) nach Wolfsburg gezogen. Was mir hier unglaublich sauer aufstößt ist das Instandsetzen der Autobahnen/Strassen in und um Wolfsburg. Die Verkehrsführungen bei Instandsetzungsarbeiten sind eine Katastrophe, wenn überhaupt vorhanden, durch etwaige Aufstellung von Ampeln werden tatsächlich erst Staus verursacht anstatt verhindert, Umleitungen werden nicht ausgeschildert, Umgehungsstrassen sind tatsächlich in der gleichen Zeit in Instandsetzung. Nur mal so als Beispiel. Wer stellt hier bitte die Projektpläne auf?
Aber das schlimmste ist die Dauerbaustelle auf der A2. Warum ist das nicht möglich eine Rund-um-die-Uhr-Baustelle auf einer so unglaublich stark befahrenen Autobahn zu veranlassen? Seit ich hier bin kenn ich auf dieser Autobahn nur eines, und zwar Stau. Als damals in Bayern die A9 instandgesetzt wurde, da wurde auch nachts gearbeitet. Warum ist das bitte schön nicht generell möglich. Auf jeder Autobahn. Was nützt einem ein Autobahnnetz wenn davon immer 2 von 6 Spuren gesperrt sind? Und das Beste ist, die Autobahn ist gesperrt und mitten am Tag ist auf der ganzen Strecke kein einziger Arbeiter zu sehen, kein Maschine arbeitet. Es wird schlicht nichts gemacht! Das kann doch wohl nicht wahr sein. Bin ich der Einzige der das als Problem ansieht? Oder warum geschieht hier einfach nichts? Anhand dem Beispiel der A9 bei München sehe ich das es möglich ist eine Baustelle Tag und Nachts zu betreiben. Warum geht das nicht auf dieser Höllenautobahn A2? Oder A14? Oder Oder Oder.....
Ich wünsche noch einen schönen und erfolgreichen Tag.
mfg
Roland Kreslin
Sehr geehrter Herr Kreslin,
haben Sie vielen Dank für Ihre Frage zu den unterschiedlichen Zuständigkeiten bei den Bundesfernstraßen.
Die finanziellen Mittel für Erhalt, Ausbau und Neubau von Bundesfernstraßen stellt der Bund. Der entsprechende Bedarfsplan wird auf Basis des Bundesverkehrswegeplans erstellt.
Zuständig für Planung, Sanierung oder Instandhaltung, Bau und Betrieb der überörtlichen Straßen sind aufgrund der gesetzlichen Auftragsverwaltung die jeweiligen Bundesländer. Die Zuständigkeit für die Kreisstraßen liegt beim jeweiligen Landkreis, die für die Gemeindeverbindungs- und Ortsstraßen bei der jeweiligen Gemeinde.
Mit freundlichen Grüßen
Alexander Dobrindt, MdB