Frage an Alexander Dobrindt von Manuel M. bezüglich Verbraucherschutz
Sehr geehrter Herr Dobrindt,
Sie liessen es sich nicht nehmen die Frage nach Sammelklagen mit insgesamt vier Ausrufezeichen abzulehnen ( http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/verbraucherschutz-die-politik-kuscht-vor-den-konzernen-1.3212273 ).
Hiermit stossen Sie einmal potenziell 2,6 Millionen Kunden vor den Kopf, welche gerne die Möglichkeit hätten sich auf einem einfachen Weg mit Volkswagen auseinanderzusetzen.
Gleichwohl ist hier auch die Aussage des Verbraucherschutzministers Maas anzuführen, der meinte: Wegen laxerer Grenzwerte und technischer Aufrüstmöglichkeit müsse man die Verbraucher nicht entschädigen ( https://www.tagesschau.de/inland/vw-sammelklagen-103.html )
Meine Frage wäre die folgende:
Sind denn in diesem Land die Unternehmen so ungleich viel Schützenswerter als die Verbraucher, welche mit Ihren Käufen letztendlich dafür sorgen, das der Umsatz der Unternehmen generiert wird, welcher in letzter Instanz die Wirtschaft stützt?
In diesem Zusammenhang käme ebenfalls die Frage auf ob den Betrug am Kunden/Verbraucher in diesem Zusammenhang letztendlich ungestraft bleiben soll.
Für Ihre Antwort bedanke ich mich im voraus.
Mit freundlichen Grüssen