Frage an Alexander Dobrindt von Guido L. bezüglich Innere Sicherheit
Sehr geehrter Herr Bundesverkehrsminister Dobrindt,
in Ergänzung zu meinen Fragen vom 14. und 23.06.16:
Die Medien berichten aktuell vom ersten Verkehrsunfall eines selbstfahrenden Autos (in den USA) mit tödlichem Ausgang: http://www.t-online.de/nachrichten/panorama/id_78284514/selbstfahrende-autos-toedlicher-unfall-mit-tesla-in-den-usa.html , http://www.autobild.de/artikel/selbstfahrender-tesla-model-s-toedlicher-unfall-10516973.html und http://www.sueddeutsche.de/auto/usa-toedlicher-unfall-mit-tesla-autopilot-war-eingeschaltet-1.3058278
Meine Fragen:
- Ist zu erwarten, dass Sie angesichts dieser offensichtlich noch nicht ausgereiften und die öffentliche Sicherheit gefährdenden Technik den Testbetrieb von autonom fahrenden Autos in Deutschland (siehe z.B. http://www.n-tv.de/wirtschaft/Selbstfahrende-Autos-proben-auf-A2-und-A7-article17924656.html und http://www.br.de/nachrichten/audi-autobahn-selbstfahrend-102.html ) sofort untersagen?
- Falls nein: Wie entgegnen Sie meiner These, dass, sollte es zu ähnlichen Verkehrsunfällen wie in den USA auch hier in Deutschland kommen (zur Erinnerung: es gab bereits einen anderen, durch ein autonom fahrendes Auto verursachten Verkehrsunfall: http://www.mobilegeeks.de/news/google-selbstfahrendes-auto-verschuldet-ersten-unfall/ ), Sie sich der Verkehrsgefährdung (hoffentlich nicht sogar der fahrlässigen Körperverletzung oder Tötung) (mit)schuldig machen?
- Wie unterscheiden sich US-amerikanische, autonom fahrende Autos technisch von den deutschen?
- Werden Sie persönlich von BMW, Audi, VW, Daimler-Benz oder einem anderen Autokonzern alimentiert (auf gut Deutsch: Schmiergeld (was ich nicht hoffe!), damit die Autoindustrie ihre Testfahrten auf deutschen Autobahnen und in Großstädten (z.B. in München) weiterhin durchführen darf?
In Erwartung Ihrer baldigen, dezidierten und selbstverständlich ehrlichen Beantwortung meiner Fragen verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen aus Eching (Lkr. Freising)
Dipl.-Ing.(FH) Guido Langenstück
Sehr geehrter Herr Langenstück,
zur Beantwortung Ihrer Frage verweise ich auf meine Antwort auf Ihre Frage vom 23.06.2016.
Mit freundlichen Grüßen
Alexander Dobrindt, MdB