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Frage von Elisabeth W. •

Frage an Alexander Dobrindt von Elisabeth W. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Dobrint,

Wenn ich als Individuum eine Bürgschaft übernehme, habe ich das Risiko, dass ich als Bürge für die Schulden eines anderen aufkommen muß.

Gilt das auch bei Staaten?

Wenn Griechenland nach dem x.Hilfspaket insolvent werden sollte, bis zu welchem Betrag kann Deutschland die Bürgschaft Ihrer Meinung nach noch verkraften, woher würden Sie/die Regierung diesen Betrag nehmen und welche Konsequenzen sehen Sie innenpolitisch?

Was passiert wenn der Staat als Bürge selbst insolvent wird? z.B. einer oder mehrere der anderen EU-Schuldnerstaaten?

Mit freundlichen Grüßen
Elisabeth Wenner

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Antwort von
CSU

Sehr geehrte Frau Wenner,

haben Sie vielen Dank für Ihre Frage.

Der Deutsche Bundestag hat am 19.08.2015 dem Antrag der Bundesregierung zugestimmt, Griechenland weitere Finanzhilfen zu gewähren. Wir haben dabei immer gesagt, dass wir dem nur zustimmen, wenn die Bedingungen der Eurozone erfüllt werden.

Europa ist keine Schuldenunion. Solidarität bedeutet nicht die Übernahme oder Vergemeinschaftung von Schulden. Jedes Land muss seine Hausaufgaben machen und für die notwendigen Strukturen sorgen, damit Wachstum und Investitionen wieder entstehen können.

Die Bundesregierung hat sich von der Syriza-Regierung in Griechenland nicht erpressen lassen. Mit dem derzeitigen Programm wurde ein hartes Reformpaket mit engmaschigen Kontrolle geschnürt, als Grundlage für eine wirtschaftliche und politische Stabilität in Europa.

Mit freundlichen Grüßen

Alexander Dobrindt, MdB

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