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Frage von Angelika B. •

Frage an Alexander Dobrindt von Angelika B. bezüglich Verkehr

Sehr geehrter Herr Dobrinth,

ich wüsste gerne, ob es stimmt, wie es in ihrem Gesetz über die sog. PKW Maut für Autobahnen und Bundesstrassen steht, dass der deutsche Autofahrer die Maut immer für ein ganzes Jahr entrichten muss. Ein Freund vom mir besitzt mehrere alte Autos, die immer nur einige Monate im Jahr anmgelde und genutzt werden. In der Zeit werden sie dann ganz normal als Alltagsautos genutzt. Muss man in Zukunft für jedes dieser Autos die volle Maut bezahlen oder wird die Maut wie die Steuer auf die angemeldeten Monate beschränkt und ist daher günstiger. Das betrifft ja auch alle Saisonkennzeichen. Über eine schnelle Info würde ich mich freuen.

Gruss A. Buchholz

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau Buchholz,

haben Sie vielen Dank für Ihre Frage zu Saisonkennzeichen.

Es ist richtig, dass für in der Bundesrepublik Deutschland zugelassene Kraftfahrzeuge die Infrastrukturabgabe jeweils für ein Jahr zu entrichten ist.

Für Kraftfahrzeuge, die nur für einen bestimmten Zeitraum eines Kalenderjahres dauerhaft zugelassen werden, wie beispielsweise bei Saisonkennzeichen, ist die Infrastrukturabgabe für einen nach Tagen berechneten Zeitraum zu entrichten. Dieser Zeitraum entspricht dem Zeitraum, für den das Kraftfahrzeug zugelassen wurde.

Die Infrastrukturabgabe beträgt dann für jeden Tag des Berechnungszeitraums den auf ihn entfallenden Bruchteil der Jahresvignette.

Mit freundlichen Grüßen

Alexander Dobrindt, MdB

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