Frage an Alexander Dobrindt von Mark F. bezüglich Verkehr
Sehr geehrter Herr Dobrindt,
ich habe nun alle 11 Seiten hier angesehen und immer wieder Fragen zur Maut vorgefunden, die aber alle in Gänze unbeantwortet sind. Liegt das daran, dass Sie keine Zeit haben? Oder liegt es eher daran, dass Sie zu all den aufgeworfenen Fragen keine Ahnung haben wie Sie das dem Wähler und Steuerzahler erklären sollen?
Ich gehe hier eher von letzterem aus, da andere Fragen zu anderen Themen von Ihnen beantwortet werden.
Um es noch mal aufzugreifen:
Was ist mit KfZ-Haltern, die von der Steuer befreit sind? Was ist mit denen, die unter 100€ Steuern zahlen?
Für diese gibt es bisher keinerlei Informationen und dennoch sind Sie der Meinung ohne Zustimmung des Volkes die Maut auf Verdei und Verderb einführen zu wollen um Ihr politisches Gesicht vor Ihresgleichen zu wahren. Vor den Wählern werden Sie damit definitiv unten durch sein.
Zuerst sprach man von einer Autobahnmaut und nun sollen alle Straßen betroffen sein? Wie schon oft gesagt sind die innerstädtischen Straßen etc. Sache des Landes wozu der Bund keine Berechtigung hat hier eine Maut zu erheben. Dies ist noch immer ungeklärt.
Wie wäre es denn, wenn die KfZ-Steuern einfach mal für die Restaurierung, den Neubau etc. von Straßen genutzt wird und das zu einem erheblich größeren Teil als es bisher getan wird?
Wie wäre es wenn im Gegenzug die in meinen Augen absolut nicht zu rechtfertigenden Diäten gesenkt werden?
Wenn ich mir die Abstimmergebnisse von BT-Wahlen ansehe und wieviele Abgeordnete bei der Abstimmung anwesend waren sollte man über eine Anwesenheitspflicht nachdenken und des Weiteren über eine Leistungsbezogene Bezahlung.
Es gibt viel Einsparpotenzial in Deutschland, aber leider wird hier immer auf Kosten der Deutschen Bürger gespart.
Wie wäre es also mal den Bürger darüber vollends aufzuklären was mit sämtlichen Steuern passiert, die wir Tag für Tag zahlen und wie Sie das Thema Maut nun weiter verfolgen wollen?
Mit freundlichen Grüßen
M. Fritze
Sehr geehrter Herr Fritze,
haben Sie vielen Dank für Ihre Frage.
Die Infrastrukturabgabe wird für Halter von im Inland und im Ausland zugelassenen Pkw und Wohnmobilen für die Nutzung von Bundesautobahnen und Bundesstraßen eingeführt. Halter von nicht in Deutschland zugelassenen Pkw und Wohnmobilen sind bei der Nutzung von Bundesautobahnen abgabenpflichtig.
Die Infrastrukturabgabe muss von allen Haltern von in Deutschland zugelassenen Kfz für ein Jahr entrichtet werden. Der Preis für die Jahresvignette bestimmt sich für Pkw nach dem Hubraum und den Umwelteigenschaften der Fahrzeuge.
Kraftfahrzeuge von Personen mit Behinderungen, die ganz oder teilweise von der Kfz-Steuer befreit sind, werden wirkungsgleich von der Infrastrukturabgabe befreit.
Gerne darf ich Sie für weitere Informationen auf die Seiten des BMVI verweisen: http://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/K/prognose-infrastrukturabgabe.html
Mit freundlichen Grüßen
Alexander Dobrindt, MdB