Frage an Alexander Dobrindt von Christiane H. bezüglich Verkehr
Sehr geehrter Herr Dobrindt,
vor einigen Tagen stellte der Suchmaschinenkonzern mit den bunten Buchstaben den Prototypen eines vollständig autonom fahrenden, lenkradlosen PKW vor. Das Fahrzeug soll schon in wenigen Jahren serienreif und auch für ältere Menschen oder Menschen mit Behinderungen geeignet sein.
In den Medien war zu lesen, dass die kalifornische Verkehrsbehörde von dem raschen Fortschritt dieser Technik offenbar etwas "überrumpelt" war. Sie will deshalb nun die Ausarbeitung rechtlicher Rahmenbedingungen beschleunigen, damit solche selbstfahrenden Autos bei Markteinführung auch eine Straßenzulassung bekommen können.
Wie ist Ihre Haltung zu solchen Konzepten bzw. gibt es seitens der Bundesregierung Planungen, in Deutschland ebenfalls Voraussetzungen für eine Zulassung zu schaffen?
Mit besten Grüßen
Christiane Hansen
Sehr geehrte Frau Hansen,
ich danke Ihnen für Ihre Frage nach dem Entwicklungsstand autonom fahrender Fahrzeuge in Deutschland. Im Bereich der Entwicklung neuer innovativer Fahrzeugtechnologien von Industrie und Forschung nimmt das automatisierte Fahren in Deutschland aber vor allem auch international eine zentrale Rolle ein.
Es ist davon auszugehen, dass der Einsatz automatisierter Fahrzeugsysteme wesentlich dazu beitragen kann, die Verkehrssicherheit und die Verkehrseffizienz zu verbessen. Ich unterstützte daher grundsätzlich solche Entwicklungen. Um entscheiden zu können, ob und unter welchen Rahmenbedingungen Systeme des automatisierten Fahrens in Deutschland auf den Markt gebracht werden dürfen, muss jedoch eine Vielzahl technischer und rechtlicher Fragen beantwortet werden.
Unter Federführung des Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat im November 2013 die konstituierende Sitzung des Runden Tisches „Automatisiertes Fahren“ stattgefunden. Teilgenommen haben Vertreter zuständiger Bundesressorts, der Industrie, der Verbände sowie Großforschungseinrichtungen und Technische Universitäten. In diesem Rahmen haben drei Arbeitsgruppen („Arbeitsgruppe Fahrer/ Halter/ Fahrzeug“, „Arbeitsgruppe Recht“ und Arbeitsgruppe „Forschung“) ihre Arbeit aufgenommen, die Empfehlungen und Abstimmungsvorschläge vorbereiten. Zunächst wird es darauf ankommen, jeweils den Status quo zu bestimmen, die Themenfelder zu spezifizieren, Arbeitsziele festzulegen und Lösungsvorschläge zu erarbeiten. Dabei werden sowohl das nationale Recht insgesamt und insbesondere auch das Wiener Übereinkommen über den Straßenverkehr in der juristischen Diskussion Berücksichtigung finden.
Die Arbeitsgruppen werden dem Runden Tisch ihre Arbeitsergebnisse für die Diskussion im Plenum vorlegen. Erste Schlussfolgerungen für die weitere Arbeit und den sich daraus ggf. ableitenden Forschungsbedarf sollen dem Runden Tisch Ende 2014 zur Abstimmung vorgelegt werden.
Auf internationaler Ebene hat das BMVI bereits einen ersten Durchbruch erzielt:
Im Rahmen ihrer 68. Sitzung im März dieses Jahres hat die UNECE Arbeitsgruppe Straßenverkehrssicherheit einen zentralen Änderungsvorschlag zur Aktualisierung des Wiener Übereinkommens über den Straßenverkehr angenommen. Der vom BMVI wesentlich mitgestaltete Änderungsvorschlag (neuer „Artikel 8 Paragraph 5“) sieht u.a. vor, dass solche Systeme als im Einklang mit Art. 8 Abs. 5 und Art. 13 Abs. 1 des Wiener Übereinkommens anzusehen sind, die einschlägigen UNECE-Regelungen entsprechen. Ist Letzteres nicht der Fall, so müssen die Systeme so gestaltet sein, dass sie durch den Fahrer übersteuerbar oder deaktivierbar sind. Der Inkraftsetzungsprozess wird von der UNECE derzeit in die Wege geleitet.
Mit freundlichen Grüßen
Alexander Dobrindt, MdB