Frage an Alexander Dobrindt von Mathias K. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrter Herr Dobrindt,
zuerst möchte ich es nicht versäumen, Ihnen für Ihre neue Aufbgabe ein gutes Gelingen und viel Erfolg zu wünschen. In der aktuellen Diskussion um die Beschlussvorlage der CSU zur Armutsmigration sind für mich einige Fragen offen. Meines Wissens besteht bereits per heute die Möglichkeit, EU-Bürger, welche Sozialleistungen beziehen in Ihr Heimatland auszuweisen, bzw. die vorgeschlagene Sperre von 3 Monaten für Sozialleistungen zu nutzen. Warum wurde dies bis jetzt nicht, bzw. intensiver genutzt, wie z.B. bei extremen Auswüchsen, wie z.B. in Duisburg ?
Aufgrund der desulaten Lebensverhältnisse in den Ländern Bulgarien, Rumänien und dem EU-Beitrittskanidaten Serbien, insbesondere für Minderheiten wie Sinti und Roma, glaube ich allerdings persönlich nicht, dass eine 3 monatige Sperre von Sozialleistungen, oder ein "Einreise-Verbot" diese Menschen abhalten wird nach Deutschland zu kommen, da es für diese immer noch eine bessere Perspektive und Verhältnisse, als in ihrer Heimat bietet. Aus Sicht dieser Menschen ist das für mich nachvollziehbar; es sind keine Menschen "2."Klasse, sondern ebenfalls EU-Bürger.
Meine Frage ist nun konkret: Wie kommen wir in Deutschland und auch andere EU-Länder der Verantwortung und Aufgabe nach, die Perspektiven, die Rechtssicherheit, die Lebensqualtität, insbesondere auch von den Sinti und Roma, in diesem Ländern zu verbessern und einzufordern ? Hat man bei Ländern, wie Serbien, aus den Versäumnissen der Vergangenheit, wie bei den Ländern Bulgarien und Rumänien, gelernt und fordert vor dem Beitritt konkrete Massnahmen zur Rechtssicherheit,Integration in die Gesellschaft, Verbesserung der Lebensqualtität für die Minderheiten in diesen Ländern ?
Glauben Sie in der grossen Koalition an ein lösungsorientiertes Konzept für dieses Problem ?
Vor ab vielen Dank für Ihre Antwort.
Mit freundlichen Grüssen
Mathias Kirndörfer
Sehr geehrter Herr Kirndörfer,
Ihre Befürchtung hinsichtlich der Armutsmigration in das deutsche Sozialhilfesystem kann ich nachvollziehen.
Im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD haben wir festgeschrieben, dass wir die Akzeptanz für die Arbeitnehmerfreizügigkeit in der EU erhalten wollen. Sie ist ein Gewinn für die Menschen in Europa, für unsere Wirtschaft und den Arbeitsmarkt. Wichtig ist jedoch, dass diese Freizügigkeit nicht als Wahlfreiheit in Bezug auf die besten europäischen Sozialleistungssysteme missverstanden werden darf. Denn eine steigende Inanspruchnahme von Sozialleistungen belastet die Sozialleistungssysteme und unsere Kommunen.
Eine Maßnahme zur Verbesserung der Lebensbedingungen in den EU-Herkunftsstaaten ist, das Angebot der Bundesregierung, verwaltungsschwächeren EU-Staaten beim Ausbau ihrer Strukturen helfend zu Seite zu stehen, so dass EU-Finanzmittel zielgerichtet abgerufen und eingesetzt werden können.
Die Anreize zur Armutsmigration in besser aufgestellte Sozialsysteme sollen zusätzlich durch Änderungen in nationalem Recht und im Rahmen der europäischen Vorgaben verringert werden. Dafür notwendig ist neben einem konsequenten Verwaltungsvollzug und der Bekämpfung von Scheinselbständigkeit und Schwarzarbeit, eine verbesserte Zusammenarbeit zwischen Zoll und Behörden vor Ort sowie ein effektiver behördlicher Datenaustausch und die Ermöglichung von Wiedereinreisesperren.
Das Bundeskabinett hat einen Staatssekretär-Ausschuss eingesetzt, der sich bis zum Sommer 2014 mit den Folgen von Zuwanderung und Arbeitnehmerfreizügigkeit in der EU befassen wird. Der Ausschuss wird entscheiden, ob und welche operativen oder gesetzgeberischen Maßnahmen nötig sind, um falsche Anreize vor dem Hintergrund des Missbrauchs von Sozialleistungen abzubauen und zu unterbinden.
Mit freundlichen Grüßen
Alexander Dobrindt, MdB